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Besonders die einschlägigen Politiker der CDU, allen voran Wolfgang Bosbach und der Bundesinnenminister, haben bereits kurz noch Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert, schnell eine neue Regelung einzuführen, da ansonsten Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden könnten und gar die Sicherheit des Landes gefährdet sei. Ha, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 2 Jahre lang wurden die Grundrechte der Bürger eklatant verletzt. Durch eine Regelung, die ursprünglich nur zur “Terrorbekämpfung” gedacht war, im Laufe der Zeit aber für alle möglichen Straftaten angewandt werden sollte (wenn das BVerfG nicht schon in Eilentscheiden eingeschritten hätte). Für einen 2 Jahre andauernden  Rechtsbruch dieser Qualität wäre jeder Bürger in den Knast gekommen. Doch die gleichen Politiker, die solche verfassungswidrigen Gesetze machen und wider besseren (Ge-)Wissens einführen, bleiben auf ihren Posten und gieren nach weiteren, schnell gemachten “Sicherheits”-Gesetzen. Unfassbar. Zumal die Aufklärung von Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich war und weiterhin möglich ist, auch anhand gezielt eingesetzter Telekommunikationsüberwachung bei hinreichendem Verdacht.

Herr Bosbach, ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit! vom AK Vorrat. Oder greifen Sie zum Buch “Angriff auf die Freiheit“. Dort könne Sie Fakten erfahren und erkennen, welchen gefährlichen Unsinn Sie meiner Meinung nach vertreten. Und wenn Sie schon meinen, Straftaten durch allumfassende Bespitzelung aller Bürger aufklären zu müssen (das hatten wir schon zwei mal auf deutschem Boden in den letzten 75 Jahren!), dann weiten Sie die Maßnahmen doch umgehend auf andere Lebensbereiche aus!

Denn Kriminelle kommunizieren auch auf herkömmlichen Wegen wie der Briefpost. Also, Herr Bosbach, machen Sie ein Gesetz, das die Postdienstleister zwingt, Absender und Adressen aller deutschen Briefe und Pakete zu erfassen und zu speichern, inkl. Einwurfort der Sendung, Zeit, Name, Anschrift, etc. Denn wenn wir alle Nachrichten dieser Art voll erfassen, ließen sich ganz sicher mehr Straftaten aufklären, wie z.B. Erpressungen und Morddrohungen. Das bezweifelt niemand. Aber entspricht das dem Gedankengut, aus dem die Freiheitsrechte nach der Schreckensherrschaft 1945 abgeleitet wurden? Nein. Es führt auch nicht zu mehr Sicherheit, außer man meint, ein totalitärer Staat bringe Sicherheit (für alle).

Zweites Beispiel, Herr Bosbach: Straftaten aller Art werden auf deutschen Straßen geplant und auch ausgeführt (Trunkenheit, Fahrerflucht, Bankraub, Mord, Vergewaltigung, etc.). Also, nichts wie her mit einem Gesetz, welches die KFZ-Fahrten aller Bürger erfasst. An jeder Auf- und Ausfahrt aller Autobahnen und Bundesstraßen (fangen wir mal klein an) werden Kameras installiert, welche die Kennzeichen aller KFZ erfasst, die zu einer bestimmten Zeit auf Straße Nr. X fahren. Erfasst werden durch Kameras oder implantierte RFID-Chips auch die Gesichter und Namen aller Insassen. Wir dürfen keinen rechtsfreien Raum Straßenverkehr dulden, oder? Auch könnten wir die Erfassung auf Fußgänger ausweiten mit Kameras an jeder Haustür, aber wir wollen ja nicht übertreiben. Oder wo liegt die Grenze, Herr Bosbach?

Erst wenn die Überwachung unserer normalen Post und aller KFZ-Bewegungen installiert ist, Herr Bosbach, dann kommen Sie wieder und argumentieren Sie, dass Sie auch meine Telekommunikationsdaten speichern müssen. Vorher halten Sie sich bitte fern von meinen Rechten!

Nachträge:
1) netzpolitik.org hat auf eine ZDF-Sendung “Schluss mit Vorratsdatenspeicherung” hingewiesen, in der am 04.03 über das Urteil diskutiert wurde, u.a. mit Wolfgang Bosbach. Leider war die Sendung viel zu kurz und zu ausschweifend. Die Probleme der Vorratsdatenspeicherung wurden nur wenig angesprochen. Viele Argumente von Herrn Bosbach hätte man recht einfach entkräften können, wie z.B. der Hinweis, dass der Staat doch weniger über uns wisse als z.B. Google. Die Nutzung von Google (wie auch aller anderen Angebote der Privatwirtschaft) ist freiwillig und der Staat hat nun mal das Gewaltmonopol. Google wird niemals vor meiner Tür auftauchen und mein Haus durchsuchen wollen, weil z.B. meine IP-Adresse angeblich mit einer Straftat zu tun hatte, aber der Staat kann es ohne große Hürde. Darum sind Daten in der Hand des Staates viel gefährlicher. Unsere Geschichte ist doch das beste Beispiel.

2) Ein Radiobeitrag von Deutschlandradio befasste sich am 05.03 mit dem Thema unter dem Titel Datenspuren im Internet – Was schützt uns vor Mißbrauch?. Siehe Audio-Player unten.

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Quelle Audio-Stream: Deutschlandradio

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit über 2 Jahren geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und die entsprechenden Artikel des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklärt. Siehe Pressemitteilung des BVerfG, aus der ich im folgenden zitiere:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. [...] Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Damit haben die Beschwerdeführer, u.a. auch der von mir und ca. 34.000 weiteren Bürgern bevollmächtigte Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einen wichtigen Sieg errungen. Der Aufwand hat sich also für uns alle gelohnt, die das Grundgesetz (GG) gegen ausufernde Überwachungsphantasien unserer regierenden Politiker schützen wollen.

Trotzdem ist das Urteil mit gemischten Gefühlen zu sehen und keineswegs Grund zum Ausruhen, da eine Speicherung der Kommunikationsdaten von 82 Mio. Bürgern auf Vorrat nicht schlechthin unvereinbar mit unserem Grundgesetz (Art. 10) sei, wie das BVerfG anführt:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Das BVerfG macht in der Urteilsbegründung recht detaillierte Auflagen, wie eine dem Grundgesetz entsprechende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Soll soll “die vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht” werden. Dann könne selbst bei Speicherung für 6 Monate noch nicht von Totalerfassung die Rede sein. Gleichzeitig macht das BVerfG aber klar, dass weitere Datensammlungen des Staates (die nicht weiter genannt werden, aber z.B. ELENA betreffen könnten) damit kritischer zu bewerten sind, da eine Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten eine Ausnahme sein soll:

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt.

Sprich: Wenn der Staat z.B. eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einführen wollte, die so weit gehen würde, wie das BVerfG eben noch duldet, dann wird es eng mit anderen Überwachungs- und Erfassungsmaßnahmen. Wollen wir hoffen, dass das BVerfG das ernst meint. Das BVerfG nennt Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Mich wundert ein wenig, dass das BVerfG nur den Schutzbereich des Art. 10  (Fernmeldegeheimnis) erwähnt. Gibt es nicht auch andere Artikel im GG, die zu beachten sind? Was ist mit dem neu geschaffenen Grundrecht “auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”?

Aus den unten aufgeführten Quellen kann man weitere Infos zum Urteil und zur Tragweite der Entscheidung erlangen. Besonders sei hier auf einen Artikel in den NachDenkSeiten verwiesen, der sich recht detailliert mit dem Urteil beschäftigt und dem Gericht verfassungsrechtlichen Opportunismus vorwirft, ich zitiere:

[...] Das Kuschen des Bundesverfassungsgerichts vor dem Europäischen Recht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg belegt, dass Karlsruhe das Grundgesetz nicht offensiv gegenüber der europäischen Ebene verteidigt, sondern sich europäischen Vorgaben kritiklos anpasst und nur noch innerstaatlich versucht, das Grundgesetz zu retten – was davon nach der Vorgabe aus Brüssel oder Luxemburg eben noch zu retten ist. [...]

In der Tat sind dem Gesetzgeber zwar hohe Auflagen gemacht worden, aber ein umfassender Schutz unserer Grundrechte sieht anders aus. Wir müssen also dran bleiben. Vor allem die Assimilierung und Aushöhlung unserer Rechte auf europäischer Ebene muss gestoppt werden.

Weitere Infos zum Urteil und der Debatte nach dem Urteil:

Ende 2009 war in der Printausgabe der vdi nachrichten ein hervorragendes Interview mit Paul Kirchhof über den Zustand des deutschen Steuerrechts abgedruckt. Der sehr bemerkenswerte Artikel findet sich auch online unter dem Titel “Willkür und Übermaß verletzen unser Gerechtigkeitsempfinden“. Was der “Professor aus Heidelberg” dort von sich gibt, ist erste Klasse. Mit deutlichen Worten rügt er die Ausuferungen und Ungerechtigkeiten im Steuersystem und fordert mehr Freiheit für die Bürger durch radikale Vereinfachung und weniger Gängelung. Ich kann den Ausführen zu 100% zustimmen und wünsche mir, dass irgendwann Verstand in die Politik einzieht, um den Steuerwahnsinn zu beenden.

Einige Zitate aus dem Interview möchte ich hier anbringen:

[...] Es müssen wieder einfache Regeln gelten, die jedermann versteht und als gerecht ansieht. [...]

So viele Gesetze können weder von den Abgeordneten noch von den Bürgern verstanden werden. [...]

Die Menschen fangen an, sich nicht mehr an die Regeln zu halten, einfach weil es zu viele davon gibt. [...]

Ich definiere die Menschen nicht als Trunkenbolde. Ich definiere sie als freiheitsfähig. [...]

Ihre Steuererklärung anzufertigen, raubt ihnen Jahr für Jahr sechs Tage Freizeit, sechs Tage Freiheit. Wenn wir ihnen nur diese Tage zurückgegeben könnten, wäre das schon ein Gewinn. [...]

Neues von ELENA

ELENA Karte

ELENA ist gestern vom Bundesrat abgesegnet worden, wie Heise berichtet. Zwar sind viele Bedenken vorgebracht worden, aber letztendlich ist es wie so oft gekommen: Gesetze werden durchgepeitscht, komme was da wolle. Die Gerichte müssen es dann wieder richten.

Auf den NachDenkSeiten ist eine sehr lesenswerte Zusammenfassung namens “ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?” erschienen, die am Ende besonders auf die kritischen Stimmen eingeht. Im Wiki des AK Vorrat gibt es auch Informationen zu ELENA.

Hier noch mal der Hinweis auf die Petition beim Bundestag gegen ELENA, die bereits von 16175 Bürgern gezeichnet wurde.

Quelle Bild: AK Vorrat, Lizenz: CC-BY

ELENA

Der Staat hat zum 01.01.2010 den nächsten Angriff auf die Privatsphäre und Freiheit der Bürger eingeläutet. Denn per ELENA, dem elektronischen Einkommensnachweis, müssen von nun an alle Arbeitgeber Daten der Arbeitnehmer elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Diese zentrale Datenbank speichert nicht nur die Daten, die bisher per Papier jährlich als Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer gingen, sondern darüber hinaus noch viele Daten, die weit über den eigentlichen Sinn eines Einkommensnachweises gehen. So werden Fehlzeiten erfasst und auch Abmahnungen. Der gläserne Bürger ist wieder ein Stück weit Realität geworden. Und der Staat spielt wie bei der Vorratsdatenspeicherung unserer Telekommunikationsdaten den Vorreiter.

Die Piratenpartei hat die Webseite Stoppt ELENA! ins Netz gestellt mit umfassenden Infos und Kritikpunkten.

Das Monitor-Magazin hat Anfang Januar kritisch über ELENA berichtet, siehe Video unten. Fraglich ist, warum die Medien erst jetzt – direkt nach der Einführung – auf das Thema aufmerksam werden. Ist doch ELENA schon lange in der Planung, und der 01.01.2010 stand schon lange als Starttermin fest. Heise berichtete jedenfalls schon 2008 darüber, auch über Kritiken und den Beschluss zur Einführung.

Vor dem Anschauen des Videos sei noch kurz auf zwei anstehende Petitionen gegen die Einführung von ELENA hingewiesen. Mitzeichnen !

Quelle Video: WDR, auf Youtube

Windows 7 Sünden

windows7sinsDie Free Software Foundation hat unter dem Titel “Windows 7 Sünden” eine Aufklärungskampagne gestartet, um auf die Gefahren von Windows 7 im Speziellen und Microsoft im Allgemeinen hinzuweisen. Seit vielen Jahren drangsaliert Microsoft Privatanwender und Firmen mit Software, die Abhängigkeiten schafft und Freiheit einschränkt. Nur der verstärkte Einsatz von Freier Software (Open Source) und offenen Schnittstellen und Formaten kann helfen, diesem Diktat proprietärer Software zu entrinnen. Das geht jeden an, der einen Computer einsetzt!

Ein sehr bemerkenswertes Interview mit Ilja Trojanow unter dem Titel “Die Welt als Panic-Room?” wurde letzten Sonntag im Deutschlandfunk veröffentlicht. Siehe auch Artikel bei netzpolitik.org. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Nacktscanner berichtet Ilja Trojanow, welche treibende Kraft uns zur Annahme verleitet, der Staat müsse für allumfassende Sicherheit sorgen, und warum das ein Irrweg ist und gestoppt werden muss.

An dieser Stelle sei auch auf die Online-Petition gegen Nacktscanner hingewiesen.

Das Interview kann als MP3-Datei heruntergeladen oder direkt hier im Player (ca. 23 Minuten lang) angehört werden:

Audio clip: Adobe Flash Player (version 9 or above) is required to play this audio clip. Download the latest version here. You also need to have JavaScript enabled in your browser.

Quelle: Deutschlandfunk

ak-vorrat-banner_15-12-2009Gestern fand die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Ich habe in diesem Blog schon des öfteren über das entsprechende Gesetz und dessen Auswirkungen berichtet. Da ich streng gegen das Gesetz bin, habe ich mich – wie fast 35.000 andere Bürger auch – an der Sammelbeschwerde vom AK Vorrat beteiligt. Denn das Gesetz verstößt massiv gegen unsere im Grundgesetz verankerten Rechte und bedroht Freiheit und Demokratie durch Einführung totalitärer Methoden.

Über die Linkliste weiter unten kann man sich detailliert über den Verhandlungsverlauf informieren. Interessant finde ich vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur schwere Bedenken gegen den Zugriff auf die Daten, sondern nun auch gegen die Speicherung an sich angemeldet hat. Denn bislang wurde nur der Zugriff eingeschränkt. Eine Kernfrage ist in der Tat, wohin das am Ende führen kann und welche Daten vom Bürger demnächst noch erfasst werden sollen. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne unserer Verfassung urteilen wird und das Gesetz vollständig kippt. Eine Datenerfassung (also nicht nur der Zugriff) ausschließlich bei hinreichendem Verdacht wäre die einzig tolerierbare Alternative.

Eine Ausnahmeregelung für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Ärzte oder Journalisten lehne ich übrigens ab: Wieso soll das Erfassen meiner kompletten elektronischen Kommunikation davon abhängen, welchen Beruf ich ausübe? Werden sich dann bald alle potentiellen Straftäter und Terroristen einen Journalisten- oder Anwalts-Ausweis zulegen, um dem Überwachungsnetz zu entgehen?

Weitere Infos dazu:

Quelle Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

150px-OA-PetitionBis zum 22.12.2009 kann man noch eine Onlinepetition unterstützen, die Open Access für alle von der öffentlichen Hand geförderten wissenschaftlichen Publikationen fordert. Hier der Petitionstext:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche Publikationen, die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern kostenfrei zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche Forschungsgelder autonom verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende Vorschriften zu erlassen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Also: Mitzeichen um von uns bezahltes Wissen nutzen zu können!

Quelle Bild: textundblog

HTC Hero

HTC Hero

HTC Hero

Seit letztem Wochenende nutze ich ein neues Handy, nämlich das HTC Hero. Damit steige ich ein in die Nutzung des Linux-basierten Android als Betriebssystem für mobile Geräte. Das Hero ist wirklich ein klasse Gadget, welches vor allem von der Bedienung (Touchscreen mit Sense-Oberfläche) aber auch von der Fülle an Applikationen her überzeugen kann. Zumal man auf das Gerät alternative ROMs installieren kann, die mehr mitbringen als das Original-ROM und vor allem den “Profi” ansprechen, der aus dem Gerät alles herausholen will (z.B. es als WLAN-Accesspoint betreiben). HTC hat bereits ein neues ROM angekündigt, was dann auf Android 2.0 basieren soll (derzeit 1.5).
An einigen Ecken können sicherlich noch Verbesserungen beim Zusammenspiel der Applikationen erfolgen. Vieles lässt sich aber aus dem Android Market nachinstallieren, wie z.B. einen Zähler für das übertragene Datenvolumen.
Alle weiteren Infos zum HTC Hero auf meiner Homepage.

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