Direktversicherung: Im Wahlprogramm der Piraten

Heute um 10:50 Uhr wurde auf dem Bundesparteitag 2013.1 der Piratenpartei über den “Massiven Wahlprogrammantrag” WP138 modulweise abgestimmt (siehe Live-Ticker). Fast alle Module von WP138 haben es auf Anhieb ins Wahlprogramm geschafft. So wurde u.a. Modul 5 “Arbeit und Soziales” mit 2/3 Mehrheit angenommen.

In diesem Modul “Arbeit und Soziales” befindet sich unter “Betriebliche Altersvorsorge” auch der von mir maßgeblich eingebrachte Passus zur Direktversicherung, den ich in meinem Artikel “Direktversicherung: Neuer Anlauf für Programm der Piratenpartei” auch im Wortlaut vorgestellt habe.

Damit ist die Forderung nach Abschaffung der nachträglich eingeführten Sozialversicherungsbeitragspflicht für Direktversicherungs-Altverträge im Wahlprogramm der Piraten für die anstehende Bundestagswahl enthalten! Jetzt hat es der Wähler im September in der Hand, für eine andere Politik zu stimmen.

Übrigens lohnt es sich, sich alle beschlossenen Anträge anzusehen. Sobald das Programm steht und die angenommenen Anträge konsolidiert sind, werde ich es hier posten.

[Update 16.05.2013] Das Wahlprogramm findet sich im Piratenwiki unter http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Betriebliche_Altersvorsorge.

Direktversicherung: Neuer Anlauf für Programm der Piratenpartei

Die 2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) nachträglich für Altverträge eingeführte Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf die komplette Auszahlung einer Direktversicherung beschäftigt mich seit Jahren. Im letzten Jahr hatte ich dazu einen Antrag für das Parteiprogramm der Piratenpartei erstellt, der jedoch auf dem letzten Bundesparteitag 2012.2 aufgrund der Vielzahl an Anträgen nicht behandelt wurde.

Für den kommenden Bundesparteitag 2013.1 der Piratenpartei, der vom 10. bis 12. Mai 2013 stattfindet, ist der ehemalige Antrag PA051 nun vollständig in einen Gesamtantrag der Sozialpiraten G008 unter “4.2. Betriebliche Altersvorsorge” eingeflossen. Zu finden ist der Antrag auch in WP018 Alterssicherung.

Dabei wurden vom Team der Sozialpiraten einige kleine strukturelle Änderungen vorgenommen. Bei den Lösungsvorschlägen, von denen ich damals vier aufgezeigt hatte, ist der Einfachheit nur eine Forderung bestehen geblieben: die völlige Abschaffung der rückwirkend eingeführten Beitragspflicht für Altverträge.

Die Chance, dass der Antrag G008 auf dem Bundesparteitag behandelt wird, stehen übrigens ganz gut, wurde er doch bei der Umfrage im Vorfeld des Parteitages von den Mitgliedern der Piratenpartei als wichtig erachtet (73,2%). Es kann sein, dass es am Gesamtantrag bzw. an der Struktur der Anträge noch Änderungen gibt. Auf dem Parteitag kann es auch passieren, dass nur Teile (Module) des Gesamtantrags positiv beschlossen werden.

Der vorläufige Text des G008-Programmpunktes unter “4.2. Betriebliche Altersvorsorge” lautet:

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sog. Altverträge.

Somit ergibt sich bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000€ aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5% (Krankenversicherung) und 2,2% (Pflegeversicherung) ein Beitrag von 17.700€. Betroffene müssen in Folge dessen 10 Jahre lang 147,50€ pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten.

Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.

Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird.

Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.

Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt.

Betriebliche Altersvorsorge: Sparen für den Chef

In einem Artikel in der Kontext:Wochenzeitung fasst Dietrich Krauß unter dem Titel “Sparen für den Chef” den Zustand der betrieblichen Altersvorsorge sehr schön zusammen. Zitat:

[...] Im Juli 2003 verhandelte der CSU-Politiker mit SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt über Reformen im Gesundheitswesen. Um die Finanzlücken bei den Krankenkassen zu stopfen, wurde quasi nebenbei beschlossen, dass auf alle Betriebsrenten künftig der volle Kranken- und Pflegeversicherungssatz fällig wird. Auch rückwirkend für längst geschlossene Verträge. Als … Tausende … ihre Betriebsrente abschlossen, gingen sie davon aus, dass sie diese auch voll ausgezahlt bekommen. Jetzt wurde ihnen per Federstrich ihre Rente um beinahe 20 Prozent gekürzt, indem man ihnen nachträglich die vollen Sozialbeiträge aufbrummte. [...]

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur wegen der Abzocke bei Altverträgen ein schlechtes Geschäft. Auch für Verträge, die seit 2004 abgeschlossen werden, führt vor allem die nachgelagerte volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit fast 18% dazu, dass jahrzehntelanges Sparen für die Arbeitnehmer fast immer unsinnig ist. Neben der klassischen Lebensversicherung kann man heutzutage keinem mehr zu einer betrieblichen Altersvorsorge raten. Hier muss seitens der Politik dringend korrigierend eingegriffen werden. Von den etablierten Parteien – allen voran SPD und CDU – sieht jedoch niemand Nachholbedarf, geht es denen doch vor allem darum, die Lobby zu bedienen.

Direktversicherung: Mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht Dortmund

Das Büro gegen Altersdiskriminierung hat im Auftrag des Arbeitskreises GMG-Geschädigter eine Presseinformation “Dortmund: K. gg. Barmer – Direktversicherung” veröffentlicht. Darin geht es um eine anstehende mündliche Verhandlung zur Direktversicherungsproblematik vor dem Sozialgericht Dortmund am 11.03.2013.

Diese Presseinfo möchte ich hier im Wortlaut wiedergeben:

Mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht Dortmund. Verhandelt wird die Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht von Rentnern zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalzahlungen (Einmalzahlungen) aus einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG von 1974).

Landesbehördenhaus, Saal 141
44139 Dortmund, Ruhrallee 1-3
Montag, 11.03.2013 um 09:30 Uhr
Kieseheuer gegen Barmer GEK

Die Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2004 (Rot/Grün) hat die Auszahlungsbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge drastisch verändert. Wegen des rückwirkenden Eingriffs in bestehende Verträge (!) müssen mehrere Millionen gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner (nicht aber privat Krankenversicherte) von der Kapitalzahlung (Einmalzahlung) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Ihre Altersvorsorge und ihr Rechtsempfinden sind davon erheblich betroffen.

In den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.09.2010 (Az: 1 BvR 1660/08) und vom 06.09.2010 (Az: 1 BvR 739/08) äußerten sich die Richter dazu mit gleichem Wortlaut unter den Randnummern 8 bzw. 9, zweiter Satz: „Kapitalzahlungen aus betrieblichen Direktversicherungen können (es steht dort nicht müssen) den Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden“. Damit hat das Bundesverfassungsgericht zwei strittige Rechtsfragen geklärt.

1.
Kapitalzahlungen sind nicht gleich Versorgungsbezüge, wie die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen ihrer Rechtfertigungspolitik seit der Gesetzesbegründung zur BT-DS 15_1525 auf Seite 139 immer behaupten.
2.
Folge: Diese rechtsverbindlich bei Vertragsabschluss vereinbarten Kapitalzahlungen sind somit durch das BVerfG indirekt beitragsfrei entschieden worden, da sie von der
Gesetzesänderung zum GMG Artikel 1 Nr 143 vom 14.11.2003 nicht erfasst wurden.

Diese juristischen Zusammenhänge wurden beim SG Dortmund in einer lückenlosen Sachaufklärung und Tatsachenfeststellung nach § 106 SGG in der Klageschrift eingereicht.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=5027
Quelle: Arbeitskreis GMG-Geschädigter

Direktversicherung: Hinweise zur Beitragsfreiheit bei Einmalzahlung

Zu der hier vielfach besprochenen Direktversicherungsproblematik, bei der es um die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge geht, hat Fritzchen, einer der betroffenen Bürger aus dem Umfeld des Arbeitskreises “GMG-Geschädigte DV-Versicherte”, darauf hingewiesen, dass im Grunde “das BVerfG bereits die Beitragsfreiheit für von vornherein vereinbarte Kapitalzahlungen (gleich Einmalzahlung) entschieden hat“. Ich möchte daher den Kommentar hier veröffentlichen, der – so denke ich – besonders für juristische Auseinandersetzungen von Belang sein dürfte. Weiter unten möchte ich dann noch eingehen auf ein paar weitere persönliche Bemerkungen und Hinweise.

Aber zuerst einmal Fritzchens Kommentar zur Beitragsfreiheit für von vornherein vereinbarte Kapitalzahlungen. Hinweis: Um den Zusammenhang korrekt herzustellen, habe ich den Kommentar leicht angepasst. Außerdem empfiehlt sich zum Verständnis vorab das Lesen des Beitrags “Offener Bief an die Piraten zur Direktversicherungsproblematik” (PDF) und den dazugehörenden Anlagen (ZIP-Datei).

Leider wird zu häufig in den Beiträgen zur Direktversicherung auf hohem Niveau geklagt und zu wenig die Hintergründe beleuchtet. Neben dem Gesetzgeber haben auch und gerade die Lobbyisten der gesetzlichen Krankenkassen (inzwischen aufgelöst) im Vorfeld zum GKV-Modernisierungsgesetz mit den Korrekturen an 25 Gesetzen und 8 Verordnungen ein Chaos angerichtet und wie viele wissen, eine vorsätzlich organisierte Zwangsverbeitragung auf den Weg gebracht, die legalisiert werden sollte durch die gesetzlichen Krankenkassen, die Aufsichtsbehörden, den Sozialverbänden VdK und SoVD, den DGB, den Verband “Die Führungskräfte” durch die fehlenden Anträge zur Beitragsfreiheit vor den Sozialgerichten sowie durch die Sozialgerichte selbst, bis auf wenige Ausnahmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Recht und Gesetz zunächst in einer Entscheidung zu 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 die Zwangsverbeitragung gegen die ständige Rechtsprechung des BSG teilweise gestoppt. Die Zurücküberweisung wurde dann erst gar nicht verhandelt. Sie endete in der angesetzten mündlichen Verhandlung, auf Druck des Gerichts, mit einem Vergleich, auf den die weiteren noch Betroffenen nicht gewartet haben, denn es sind noch Rechtsfragen offen geblieben.

Fazit: Das BVerfG hat im o.g. Beschluss zu einer noch offenen Rechtsfrage indirekt die Beitragsfreiheit entschieden für die bei Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbarte Kapitalzahlung = Einmalzahlung durch die Formulierung unter der Randnummer 8, zweiter Satz im Wortlaut:

“Kapitalzahlungen aus betrieblichen Direktversicherungen können den Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden”.

Damit sind Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge und können somit zur Beitragspflicht nur für das im GMG zu Artikel 1 Nr. 143 erfasste Fallbeispiel herangezogen werden. Dazu gehört unter Beachtung der Entscheidungen des BVerfG zur “gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung” und seine Grenzen sowie des DRiG § 4(1) und § 25 nicht die bei Vertragsabschluss rechtsverbindlich vereinbarte Kapitalzahlung, bei der das Rentenwahlrecht, also die Umwandlung der vereinbarten wiederkehrenden laufenden Rentenzahlung vor Eintritt des Versicherungsfalls, wie es im Gesetz steht, gar nicht möglich ist, also gar nicht vorgesehen ist, von der Gesetzesänderung nicht erfasst wird.

Der Deutsche Bundestag hat die hierzu eingereichte Petition Nr. 2-17-15-8272-029752 am 08.03.2012 ohne Anhörung einfach abgeschlossen und damit eigenmächtig die Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz außer Kraft gesetzt, weil er seine Fehlleistung nicht öffentlich machen wollte. Zur Zeit laufen Überprüfungsanträge bei der Aufsichtsbehörde BVA nach § 87 (1) und § 89 (1) SGB IV. Die Bearbeitung wird mit Hinweis auf den Rechtsweg und teilweise abenteuerlichen Begründungen verweigert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat über Abgeordnete auf BSG-Urteile verwiesen, die nach der Gewaltenteilung des Grundgesetzes keine Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 70ff GG besitzen. So wird der Ball im Moment hin und her geschoben und das seit 2006. Die anstehenden Wahlen werden noch Bewegung in die Angelegenheit bringen. Alle Betroffenen sollten sich melden, wenn sie mehr wissen wollen, u.a. zum Stand der neuen Klagerunde vor den Sozialgerichten Dortmund, Karlsruhe, Freiburg, Berlin, LSG BW, LSG Berlin-Brandenburg. Sie können auch nachlesen unter “Krüdewagen: Offener Brief an die Piraten” sowie unter “Direktversicherung: Licht am Ende des Tunnels“.

Und jetzt noch ein paar persönliche Anmerkungen zu Fritzchens “Leserbrief”.

1) Veröffentlichung des Kommentars und Blogdesign

Habe ich hiermit erledigt. Es wäre noch schön, wenn man mit einfachen Worten (ohne Angabe von Paragraphen) sagen könnte, was denn nun die Quintessenz ist für betroffenen Bürger, die sich wehren wollen. Sollen die einen Anwalt beauftragen, der sich die o.g. Schilderung zu Eigen macht und anhand dessen eine Klage durchführt?

Hier noch einmal der Hinweis auf den Arbeitskreises “GMG-Geschädigte DV-Versicherte”, an den sich Betroffene wenden können: gmg-geschaedigte@gmx.de.

Übrigens bin ich wieder zur alten Form des Blogs zurückgekehrt, bei der die letzten Beiträge direkt angezeigt werden. Diese Darstellung ist in der Tat besser als eine statische Begrüßungsseite. Es wird aber auch hierbei dazu kommen, dass alte Beiträge irgendwann von der Startseite verschwinden. Alle Beiträge mit dem Schlagwort Direktversicherung kann man aber jederzeit mittels http://www.kruedewagen.de/blog/tag/direktversicherung/ anzeigen..

2) Offener Brief an die Piraten

Ich habe den Artikel umbenannt in “Offener Bief an die Piraten zur Direktversicherungsproblematik“. Es macht aber wenig Sinn, Beiträge nachträglich zu ändern bzw. die Referenz zu entfernen. Der Brief ist m.E. immer noch in erster Linie im Zusammenhang mit dem Parteitag zu sehen. Aber natürlich immer noch gültig!

3) Wahlentscheidung

Ich hatte in einem anderen Forum einen Kommentar zur Wahlentscheidung abgegeben bzw. auf einen Kommentar eines Bürgers geantwortet, der aufgrund seiner Enttäuschungen mit der Politik nicht mehr wählen gehen will. Ja, und ich hatte dort als eine Alternative die Piratenpartei genannt.

Lieber Fritzchen, Deine Empfehlung wäre:

 a) Nichtwählen ist keine richtige Wahl,
 b) Unbedingt wählen gehen,
 c) Sollte man auf dem Wahlzettel keine genehme Partei 
 finden, dann kann man auch keine aufgeführte Partei 
 ankreuzen.
 d) Jede Empfehlung auf eine Partei empfinden vielleicht 
 viele Protestwähler als Bevormundung. Der Deutsche 
 Michel ist eben so !

Und dem kann ich mich durchaus anschließen. Zu d) hatte ich die Piraten nur als eine Alternative genannt. Ich bin immer noch der Auffassung, dass die Piraten als einzige aktuelle Oppositionspartei derzeit das Zeug hätten, die Regierenden und Altparteien zu mehr Demokratie, Mitbestimmung und Rechtsstaatlichkeit zu bewegen. Kann sein, dass das Ansinnen scheitert. Versucht haben “wir” es aber wenigstens. Vielleicht kann man schon bald eine neue Partei begrüßen, die es besser macht. Man sollte den Aufwand aber nicht unterschätzen, so etwas wie die Piratenpartei überhaupt auf die Beine zustellen. Dieser Aufwand ist es im übrigen, der ziemlich gezehrt hat an der Substanz, die an anderen Stellen derzeit fehlt. Oder man überzeugt die Altparteien, dass ein anderer Weg beschritten werden muss. Wenn es am Ende besser wird, hat es sich doch schon gelohnt.

Die Frage, wie man bei c) eine genehme Partei findet, bringt uns zu Punkt 4.

4) Piratenpartei

Es ist natürlich eine gute Frage, warum die Piraten ihr Wählerpotential nicht nutzen. Ich bin selbst nicht zufrieden damit, dass mein Wahlprogrammpunkt erst gar nicht zur Abstimmung kam. Auch ich zweifele oft, ob es Sinn macht, sich für etwas einzusetzen, was kaum Aussicht auf Erfolg verspricht.

Am Ende glaube ich aber, dass die Piratenpartei derzeit dem Anspruch einfach nicht gerecht werden kann, ein Vollprogramm kurz- bis mittelfristig aufzustellen. Was nutzt ein Programm, wenn die Fachleute fehlen, es auch durch- und umzusetzen? Die Piraten stehen diesbezüglich noch am Anfang. Ja, es sind (noch) Amateure, auch nach Einzug in einige Landesparlamente gilt das. Die Piratenpartei lebt vom Mitmachen der Mitglieder aber auch der Bürger.

Die Piraten haben sich gegründet aus einer tiefen Unzufriedenheit mit dem Umgang der herrschenden Politik mit den Freiheitsrechten der Bürger. Vorratsdatenspeicherung und Zensur im Internet waren die Initialpunkte. Auch wenn viele meinten, das wären nur Internet-Themen, so stimmt das nicht, denn die Freiheit z.B. auf unbeobachtete Kommunikation geht alle an (Stasi lässt grüßen). Neben diesen Themen haben sich die Piraten durchaus schon erfolgreich mit weiteren “Freiheitsthemen” beschäftigt und mit dem Zustand der Demokratie insgesamt (z.B. Lobbyismus, Abstimmungsverhalten, Fraktionszwang, ACTA, etc.). Übrigens kann man die bisherigen Erfolge ganz schön auf der Webseite “Piraten wirken – Was Piraten bereits für dich getan haben” einsehen.

Jetzt aber schon zu erwarten, die Piraten könnten Profil und Professionalität bei Themen wie Wirtschaft, Außenpolitik, Soziales oder Arbeit zeigen, ist aus meiner Wicht (viel?) zu früh. Bei Sozialthemen gibt es gute Ideen und Ansätze für die gesellschaftliche Weiterentwicklung (BGE). Ohne weiteren Zulauf an Mitgliedern, die diese Themen mit Inhalten füllen, und ohne Rückhalt bei den Bürgern wird das aber auch nichts werden. Wenn die Aufregung um ein paar dumm twitternde Abgeordnete wichtiger ist als die Missstände, um die man sich kümmern sollte, hat das Volk es vielleicht auch nicht anders verdient.

Was bedeutet das für das Thema “Direktversicherung”?

Wenn es wirklich Millionen oder Hunderttausende betroffene Bürger gibt, die sich maßlos über die nachträgliche Zwangsverbeitragung aufregen und sich vor allem wehren wollen, dann müssen diese Leute etwas unternehmen. Du hast mit recht immer darauf hingewiesen, dass sich in Foren oder Blogs zu beschweren, nicht weiterhilft. Meines Erachtens gibt es drei Wege:

A) Juristisch: Viel mehr Bürger müssen klagen.

B) Parlamentarisch: Über die Wahl einer Partei, die die Interessen vertritt.

C) Protest: Über Massenproteste wie Demos. Direktversicherungskunden und Betriebsrentner gäbe es doch genügend.

Bei B) und C) könnten die Piraten (und andere Gruppierungen oder andere Parteien) helfen, aber nur wenn der Protest und “der richtige gesetzgeberische Weg” von den Bürgern initiiert und mitgetragen wird. Den Piraten allein fehlt die Substanz (s.o.).

Weg A) ist der Weg, den jeder einzeln gehen muss und Erfolg verspricht, den Betrug am eigenen Vermögen aufzuhalten. Ich meine aber, dass A) allein nicht ausreicht, um nachhaltig zu sein. Wer sagt denn, dass der Gerichtsweg auch in Zukunft offen sein wird? Die ersten Tendenzen, das BVerfG zu entmündigen, gibt es bereits. Punkt B) ist also auf Lange Sicht anzustreben, denn nur eine veränderte Politik kann solche Machenschaften in Zukunft stoppen. Welche Partei endlich Politik fürs Volk macht, ist mir dabei herzlich egal. Je schneller die “Amateure” bei den Piraten überflüssig sind, desto besser. Aber solange es nötig ist, muss es Parteien wie die Piraten geben.

Betriebsrente: Faule Versprechungen für Arbeitnehmer

Die Sendung Monitor berichtete am 13.12.2012 über das Thema betriebliche Altersvorsorge unter dem Titel “Betriebsrente: Faule Versprechungen für Arbeitnehmer“.

Wie ich schon gestern in meinem Beitrag “Betriebliche Altersvorsorge – Wieder Lobbyarbeit mit falschen Angaben” erwähnte, rechnet sich die betriebliche Altersvorsorge nach heutigem Stand nur selten für Arbeitnehmer, sondern eigentlich nur für Besserverdiener am Grenzsteuersatz und für privat Versicherte. Stattdessen haben andere die Vorteile:

  • Subventionen für Betriebe durch geringere Sozialabgaben des Arbeitgebers.
  • Subventionen für Versicherungskonzerne durch falsche Versprechungen beim Abschluss der Verträge und staatliche Werbung für unrentable Anlagen.
  • Der “Betriebsrentner” zahlt am Ende in der Auszahlphase neben Steuern die vollen Sozialabgaben (auch den Arbeitgeberanteil!) auf die komplette Auszahlung.

Die Monitor Sendung hier zum Anschauen:

Quelle Video: WDR / ARD , auf YouTube.

Betriebliche Altersvorsorge – Wieder Lobbyarbeit mit falschen Angaben

In der letzten Ausgabe der VDI nachrichten Nr. 51/52 2012 erschien ein Artikel mit der Überschrift “Kein Mensch brennt darauf, sich mit Altersvorsorge zu beschäftigen“, in dem es u.a. um die betriebliche Altersvorsorge geht. Interviewt wurde Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der Pension Solutions GmbH, einer Firma, die als Versicherungsmakler Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge vertreibt bzw. als Berater fungiert. Von daher darf man sich nicht wundern, wenn Herr Saßmannshausen die betriebliche Altersvorsorge über den grünen Klee lobt. Leider hat der Journalist der VDI nachrichten keine kritische Fragen an den passenden Stellen gestellt, was ich hiermit nachholen möchte.

So sagt Herr Saßmannshausen:

[...] Selbst die Bundesregierung gibt in ihrem aktuellen Alterssicherungsbericht endlich zu, dass wir ein Problem mit der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge haben. Die Verbreitung lässt zu wünschen übrig. [...]

Ist es wirklich wahr, dass die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge an mangelnder Verbreitung krankt? Also mehr davon? Oder liegt es nicht daran, dass die Produkte oft nur dem Arbeitgeber und den Versicherungen etwas bringen? Siehe aktuelle Studie zu den Verlusten bei privater Altersvorsorge und siehe auch das Dilemma mit der Direktversicherung als ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, das ich hier im Blog zur Genüge vorgestellt habe.

Weiter im Text:

[...] Die betriebliche Vorsorge ist allein dank der staatlichen Förderung äußerst attraktiv. Es ist doch kein Zufall, dass die SPD in ihrem neuen Rentenkonzept die betriebliche Altersvorsorge deutlich stärken will. [...]

Eine Förderung, die dem Arbeitnehmer suggeriert, dass er davon profitiert. Dass am Ende (also in der Auszahlphase) die große Keule kommt mit Steuern und Sozialabgaben auf die gesamte Auszahlung, das wird nicht vollständig erwähnt. Aber genau diese Abgaben – und hier vor allem die seit 2004 zu zahlenden vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – sind es, die im Verkaufsgespräch fast immer unerwähnt bleiben, am Ende aber zu einer mickrigen Rendite führen. Und das nach 20-40 Jahren sparen.

Stattdessen werden die Vorteile erwähnt:

[...] Für die Rentenbeiträge müssen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2688 € keine Sozialabgaben entrichtet werden. Außerdem sind sie in dieser Höhe von der Steuer befreit. Erst bei Auszahlung der Betriebsrente schlägt der Fiskus zu. Die Steuersätze sind dann aber deutlich niedriger als während der Erwerbstätigkeit, weil das Einkommen niedriger ist. [...]

Die Darstellung zu den Vorteilen in der Ansparphase ist korrekt. Damit wird schön geworben. Was unerwähnt bleibt, sind die Sozialabgaben in der Auszahlphase, die seit 2004 sogar dem vollen Beitragssatz von derzeit ca. 17,45 bis 17,70% entsprechen. Entweder auf die volle monatliche Betriebsrente oder auf die komplette Kapitalauszahlung bei Ausübung eines Kapitalwahlrechts.

Der Arbeitnehmer zahlt dann auch den Anteil des Arbeitgebers, den dieser zuvor eingespart hat. Arbeitnehmer werden also klar benachteiligt. Und das ist politisch so gewollt, da die Rot/Grüne Koalition dies 2004 so beschlossen hat, die derzeitige Regierung aber auch nicht daran rütteln will. Ach so: Privat Krankenversicherte sind außen vor bei Sozialabgaben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Und auch die Rendite der betrieblichen Altersvorsorge soll allen Unkenrufen zum Trotz glänzend sein:

[...] Allein bezogen auf den Betrag, den der Arbeitnehmer aus seiner eigenen Tasche einzahlt kommen Sie auf jährliche Renditen von 8 % bis 10 %. Und das bei extrem konservativer und damit sicherer Anlage. Das sind Werte, die Sie bei keiner anderen Art des Vorsorgesparens auch nur annähernd erreichen. [...]

Spätestens an diesem Punkt weiß man, dass Herr Saßmannshausen ein Lobbyist ist und die Dinge beschönigt. 8 bis 10% Rendite? Nur mit dem eigenen Beitrag (also ohne Zuschüsse und nach Abzug der Kosten)? Mit sicheren Anlagen? Hallo?

Diese Rendite (pro Jahr) hat vielleicht jemand erreicht, der in den letzten 20-40 Jahren Aktien oder Aktienfonds erworben hat. Mit sicheren Anlagen ist so eine Rendite nicht möglich, vor allem in den letzten 5-10 Jahren nicht. Derzeit haben die Versicherungen ja bereits Probleme, den bei alten Verträgen geltenden Garantiezins von 4% zu erreichen. Nicht umsonst wollten unsere “Volksvertreter” den Versicherungen bei den Bewertungsreserven ein Geschenk machen. Denn derzeit sind mit “sicheren” Anlagen gerade mal 2-3% drin, zumindest das, was beim Verbraucher ankommt.

Herr Saßmannshausen, wenn Ihnen wirklich etwas an der betrieblichen Altersvorsorge gelegen ist, dann machen Sie mal Druck bei unserer Regierung. Die Rücknahme von Teilen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) von 2004 wäre das mindeste, was dabei herum kommen müsste, damit sich betriebliche Altersvorsorge wieder lohnt. Machen Sie mal Lobbyarbeit für die Bürger, statt für die Finanzindustrie. Dann können Sie sich gerne noch einmal interviewen lassen.

Fazit: Betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich unter den derzeit gegebenen Umständen kaum für Arbeitnehmer, sehr wohl aber für die Versicherungen, die Verkäufer und für die Arbeitgeber.

Siehe auch:

Ralf

28. Dezember 2012

Ich habe heute ein neues WordPress-Theme aktiviert. Das alte Theme gefiel mir nicht mehr, wurde auch nicht mehr weiterentwickelt und hatte den Anschluss an die laufende WordPress-Entwicklung verloren.

Nun habe ich bis auf weiteres das neue Standard-Theme “Twenty Twelve” aktiviert und gemäß meinen Bedürfnissen konfiguriert. Falls ich ein besseres Theme finde, kann es sein, dass sich das Aussehen dieses Blog noch einmal ändert.

Aber ich denke, dass mit dem aktuellen Theme schon mehr Frische und eine bessere Nutzbarkeit für die Besucher der Seiten erreicht wurde.

Weitere Infos zu “Twenty Twelve“:

Nachlese Bundesparteitag 2012.2

Mein Antrag PA051 zur Direktversicherungsproblematik wurde zwar leider wie erwartet nicht auf dem Bundesparteitag 2012.2 der Piratenpartei vom 24. bis 25. November 2012 in Bochum behandelt, die Piraten haben aber zumindest für die Rentenpolitik gemäß Modul 1 und 2 von PA118 einen kleinen Passus ins Grundsatzprogramm aufgenommen. Achtung: Nur die Module 1 und 2 dieses Antrags wurden angenommen. Der Wortlaut ist wie folgt:

Präambel

Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so umgestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden,dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.

Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

Die klare Botschaft aus diesem Grundsatzprogramm lautet: Die Rentenkassen sollen vereinheitlicht werden. Denn es kann doch nicht sein, dass z.B. Anwälte bzw. Juristen, die ganz normal als Angestellte im Handel oder in der Industrie arbeiten, keine Beiträge in die Gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sondern ihr eigenes Versorgungswerk bedienen. Diese Ungleichheiten müssen beseitigt werden.

Neben einem Antrag für die Gesundheitspolitik war das der einzige behandelte Antrag aus dem Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Auf dem nächsten Bundesparteitag werden weitere Lücken geschlossen, da bin ich recht sicher.

Im Blog der Mettmanner Piraten habe ich zum Bundesparteitag in Bochum zwei Artikel mit weiteren Infos zu Ergebnissen, spannenden Audio-Zusammenfassungen und dem Medienecho erstellt:

Quelle Bilder: Ralf Krüdewagen, Lizenz: CC-BY-SA 3.0.

Offener Bief an die Piraten zur Direktversicherungsproblematik

Zu meinem Antrag PA051 zum Bundesparteitag 2012.2 der Piratenpartei, der sich mit der Problematik der nachträglich beschlossenen Sozialversicherungspflicht von Direktversicherungen beschäftigt, erreichte mich gestern ein an die Piraten gerichteter offener Brief eines betroffenen Bürgers. Dieser Bürger ist seit vielen Jahren mit der Problematik vertraut und geht mit seinem offenen Brief und den begleitenden Anlagen detailliert auf die juristischen und politischen Hintergründe des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) ein. Er erklärt, was dort seitens Legislative und Judikative schief gelaufen ist und warum dringender Handlungsbedarf existiert.

Einige Auszüge aus dem Brief:

An alle noch Betroffenen, die über 10 Jahre Zwangsbeiträge an ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlen sollen, könnten (müssten) folgende Ergebnisse aus einer umfangreichen Sachaufklärung und Tatsachenfeststellung nützlich sein und zu einer Beitragsfreiheit der rechtsverbindlich bei Vertragsabschluss vereinbarten Kapitalzahlung = Einmalzahlung (nicht gleich Versorgungsbezug) führen. [...]

Die Programmkommission zum Bundesparteitag der Piraten am 24.11. und 25.11.2012 in Bochum sollte den Antrag von Ralf Krüdewagen mit der Nummer PA051 sorgfältig prüfen und dabei bedenken, dass ca 6 Millionen frustrierte Rentner bei den nächsten Wahlen eine Alternative zu den anderen Parteien suchen, die alle einen von ROT/GRÜN vorsätzlich organisierten Massenbetrug an ihrer Altersversorgung aus einer Direktversicherung durch die Gesetzesänderung vom 14.11.2003 zum GKV-Modernisierungsgesetz Artikel 1 Nr. 143 zu verkraften haben. [...]

Die Richter am 12. Senat des BSG haben sich als Gesetzgeber betätigt und das Gesetz erweitert ausgelegt. Das gehört nicht zu ihren Aufgaben, da sie keine evidenten (nicht mehr vertretbaren) Rechts- und Grundrechtsverletzungen in ihren Entscheidungen ab 27.06.2006 ( B 12 KR 36/06 B) über den 13.09.2006 (B 12 KR 1/06 R) bis zum 25.04.2012 (B 12 KR 26/10 R) festgestellt haben. Diese Rechtsprechung des BSG

* zum betrieblichen Bezug,
* zur Typisierung,
* zu der von vornherein rechtsverbindlich bei Vertragsabschluss vereinbarten Kapitalzahlung sowie
* im Umgang mit der vereinbarten Deckungsrückstellung für Zivilangestellte bei den amerikanischen Streitkräften nach den Urteilen des SG Speyer S 13 KR 420/08 vom 02.12.2008 und des LSG Rheinland Pfalz L 5 KR 37/10 vom 07.10.2010 (beide nicht veröffentlicht – Versicherungsnehmer war die Bundesrepublik Deutschland),

muss man als chaotisch bezeichnen.

Diese willkürlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichts an Recht und Gesetz vorbei sind im Rechtsstaat ein Skandal und sollten so nicht hingenommen werden.

Der Bundesparteitag der Piraten ist über den Stellv. Vorsitzenden, der Arbeitsgruppe 60+ sowie im Zusammenhang mit dem Antrag PA051 vorinformiert und könnte jetzt mithelfen, durch eine sachlich konstruktive Veröffentlichung der Hintergründe nicht nur Wählerstimmen mobilisieren, sondern auch sein äußeres Erscheinungsbild wesentlich verbessern. [...]

Die im offenen Brief erwähnten Anlagen gibt es ebenfalls hier zum Download (ZIP-Datei, ca. 19 MB).

Der betroffene Bürger hat um folgenden zusätzlichen Kommentar gebeten:

Das GKV-Modernisierungsgesetz, u. a. zu Artikel 1 Nr. 143 und darum geht es, ist verfassungskonform lt. Bundesverfassungsgericht, nur die konspirativ abgestimmte Auslegung aller Amtsträger und die anschließende Legalisierung durch das BSG unter bewußter Mithilfe des VdK nach den vereinbarten Musterstreitverfahren sind das Problem.
Warum das BVerfG nur teilweise die Notbremse gezogen hat mit der Beitragsfreiheit nach der privaten Weiterführung, liegt in den gesetzlichen Vorschriften begründet: “Wo kein Kläger ist bzw. keine entsprechenden Anträge zum Sachverhalt gestellt werden, ist auch kein Richter – in diesem Falle das BVerfG”.

Diese Konstruktion der Gesetze haben sich alle Amtsträger bewusst zu Nutze gemacht und einfach abkassiert und alle Anfragen zur Rechtsgrundlage einer Beitragspflicht nicht beantwortet, auch die jetzt eingeschaltete Aufsichtsbehörde BVA bisher nicht. Sie bearbeitet jetzt jedenfalls eingereichte Überprüfungsanträge nach § 87 (1) und § 89 (1) SGB IV.

Das SG Berlin hat jetzt seit dem 12.10.2012 nach einem Erörterungstermin sowie dem folgenden Gerichtsbescheid über
1. einen Antrag auf Sprungrevision,
2. eine Urteilsergänzung zum Gerichtsbescheid nach § 140 SGG zu den  5 eingereichten möglichen Anträgen, sowie über    
3. eine Verbindung (Zusammenführung) nach § 113 SGG dieses Verfahrens mit einer weiteren im SG Berlin eingereichten Klage bei einer absolut vergleichbaren noch offenen Rechtsfrage zur Beitragsfreiheit der rechtsverbindlich bei Vertragsabschluss vereinbarten Kapitalzahlung, die bisher vom Gesetz nichts erfasst wird, zu entscheiden.
Mal sehen, wie lange das dauert, denn Rechtsbehelfe gegen überlange Verfahren gibt es immer noch nicht.

Das sind die Tatsachen und kein Amtsträger oder Sozialgericht wird das bestreiten können.

Jetzt könnte man natürlich einwenden, dass diese juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht geklärt werden müssen und die Politik sich zurücklehnen könnte. Nein, nicht wirklich. Einerseits wird in dem Offenen Brief erklärt, dass die Gerichte teils Kompetenzen überschreiten und sich in eine Sackgasse manövriert haben. Andererseits sollten gerade die Piraten wissen, dass Gesetze sehr oft rechtswidrig sind (siehe Vorratsdatenspeicherung). Parteien schicken gewählte Abgeordnete in Parlamente, die als gesetzgebendes Organ fungieren. Die Gesetze sollten auch und vor allem legal sein. Sobald erhebliche Zweifel daran bestehen, sollte die Politik handeln anstatt auf Gerichte zu warten, sonst führen wir nur das fort, was die Politik in den letzten 20 Jahren ausgezeichnet hat und mich u.a. zu den Piraten getrieben hat: Das Erlassen von rechtswidrigen Gesetzen und dem Festhalten daran wider besseren Wissens.

19.11.2012 – Nachtrag und Aufruf vom Arbeitskreis “GMG-geschädigte DV-Versicherte”: Wenn Sie gemeinsam mit ebenfalls arglistig Betrogenen kämpfen wollen, wenden Sie sich bitte unter gmg-geschaedigte@gmx.de mit Ihrer Anschrift und Ihrer Problemstellung. Wir melden uns aus dem Arbeitskreis bei Ihnen.