Nach der Ende 2007 eingereichten Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung sind nun alle insgesamt 34.443 Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben worden. Die Chancen stehen gut, dass die Vorratsdatenspeicherung gekippt wird, allein schon aufgrund des im letzten Urteil des BVerfG neu geschaffenen Grundrechts auf "digitale Intimsphäre".
Meldungen:
- AK Vorrat mit Bildern von den Akten
- Heise
- netzpolitik.org


[...] Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ist komplett (Krüdewagen Blog) [...]
[...] nicht pauschal zu erlauben, sondern schon bei der Speicherung sehr hohe Hürden zu setzen. Die Verfassungsklagen müssen also aufrecht erhalten [...]
[...] das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit über 2 Jahren geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und die entsprechenden Artikel des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für [...]