Der Chaos Computer Club (CCC) hat in seiner neusten Mitgliederzeitschrift den Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble veröffentlicht. Der CCC will mit dieser Aktion darauf aufmerksam machen, dass biometrische Fingerabdrücke nicht zur zweifelsfreien Identifizierung von Personen geeignet sind, wie sie bereits beim ePass und demnächst auch beim Personalausweis Anwendung findet. Kommen die Identifizierungsmerkmale in falsche Hände, steht einem Mißbrauch nicht mehr viel im Wege, zumal man diese Merkmale nicht ändern kann wie eine PIN. Die biometrische Vollerfassung aller Bürger ist mit erheblichen Risiken verbunden und daher ein Irrweg, wie ich schon hier beschrieben habe.
Meldungen dazu:
Und noch drei Videos zu den Tücken des biometrischen Fingerabdrucks:
1) "Meine Finger gehören mir " vom 24C3 zum Stand des ePasses
2) CCC-Camp 2007: Biometrischer Reisepass und Datenschutz
VIDEO30. März 2008 von Ralf in Bürgerrechte , Datenschutz veröffentlicht. Schlagworte: biometrisch , CCC , ePass , Fingerabdrücke , Überwachung .
In einem exzellenten Artikel beschreibt Ilija Trojanow auf derstandard.at das zunehmende Missverhältnis zwischen Freiheit uns Sicherheit in unserer westlichen Gesellschaft. Der Autor beschreibt, warum ein auf absolute Sicherheit abzielender Überwachungsstaat unser Untergang werden kann. Die aus meiner Sicht wichtigsten, z.T. ein wenig provokanten Standpunkte aus dem Artikel habe ich unten zitiert.
Es ist meiner Meinung nach nur gut, dass der Staat eben nicht nur aus Innenpolitikern und Regierenden besteht, sondern unsere Staatsgründer das hervorragende Prinzip der Gewaltenteilung eingeführt haben, mit einem Bundesverfassungsgericht als eine Institution, die hoffentlich noch lange unsere Grundrechte verteidigt.
Zitat 1:
[…] Um die Gewalt von Einzelnen zu bekämpfen, übt der Staat selbst Gewalt aus. Die völlige Chancenlosigkeit des Verbrechers hätte somit eine Kehrseite: die absolute Macht der Behörden. Dann wäre die Kriminalität keineswegs abgeschafft, sondern vom Individuum auf den Staat verlagert. […]
Zitat 2:
[…] Nur ein flüchtiger Blick auf die Geschichte des vergangenen Jahrhunderts dürfte jeden überzeugen, dass Staatskriminalität tausendfach schlimmer ist als jegliche Individualkriminalität, dass der Terror Vereinzelter nicht annähernd so verheerend ist wie der Staatsterror. Deswegen gilt ein einfacher Grundsatz: Ein Politiker, der Bürgerrechte abbaut, ist langfristig gefährlicher als ein Terrorist. […]
Zitat 3:
[…] Wir rationalisieren souverän im Alltag Risiken und stürzen uns mit Bravour in Gefahren, die tausendmal größer sind als jene, vor denen uns der Staat bewahren soll. Und gerade das nennen wir Würde – der Angst die Stirn bieten. Und unsere Würde soll unantastbar bleiben. […]
Zitat 4:
[…] Der Staat ist ein Angstgewinnler. Der Bürger ist ein besonders tragischer Hans im Glück, denn er gibt sein wertvollstes Gut auf und erhält dafür eine Schimäre. Nicht nur kann kein Staat der Welt ihn gegen jedwede Gewalt schützen, sondern er wird potenziell Opfer einer neuen, viel größeren Gewalt, will heißen der Staatsgewalt, die in dem Ausmaße wächst, in welchem der Bürger sich seine Freiheit hat abnehmen lassen. […]
Zitat 5:
[…] Freiheit bedingt Unsicherheit: Weil jeder tun und lassen kann, was er will, kommt es zu Anmaßungen, Konflikten, Bosheiten. Stets nach der Staatsgewalt zu rufen, ist Ausdruck einer Missachtung der eigenen Freiheit, die man erst einmal selbst zu verteidigen hat. […]
Zitat 6:
[…] Die Verteidigung der Freiheit kann nicht delegiert werden. Zu behaupten, der Staat schaffe unsere Freiheit, stellt die Realität auf den Kopf. Weil aber der Minister so denkt, und er steht keineswegs allein mit dieser Meinung, wird unsere Politik geprägt von einer fatalen Sehnsucht nach Sicherheit, die Wichtigeres überstrahlt: Solidarität, Nachhaltigkeit, Frieden. […]
Zitat 7:
[…] Von der zunehmenden behördlichen Ermächtigung profitiert allein der Staat, denn seine Sicherheitspolitik ist für den Bürger im besten Fall ein Nullsummenspiel. Er gewinnt an Sicherheit gegenüber aggressiven Unbekannten, verliert andererseits an Sicherheit gegenüber dem Staat. […]
Zitat 8:
[…] Der Präventivstaat ist ein Nimmersatt. Der Bürger braucht keinen Schutz durch den Staat, sondern Schutz vor dem Staat. […]
Zitat 9:
[…] Eine freie Gesellschaft, die frei bleiben will, muss mit Risiken umgehen können, muss Gefahr als Teil des Lebens hinnehmen […] Eine Welt der endgültigen Sicherheiten wäre keine lebenswerte Welt. […]
Das BVerfG hat heute über den Eilantrag entschieden, der Ende 2007 zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht wurde. Danach wurden Teile des beschlossenen Gesetzes außer Kraft gesetzt. Die Datenspeicherung an sich sei nach derzeitiger Sachlage vorläufig nicht zu beanstanden. Jedoch wurden die Bedingungen für den Abruf und die Nutzung der Daten stark eingeschränkt. So soll auf die Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden dürfen, wobei man diesbezüglich dem kürzlichen Urteil zur Online-Durchsuchung folgt. Der im Gesetz vorgesehene Zugriff wegen leichter und „per Telekommunikation begangener“ Straftaten wurde verboten . Insofern kann hier von einem Teilerfolg für die Beschwerdeführer gesprochen werden.
Zitat aus der Pressemitteilung :
[…] Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). […]
Leider ist das Speichern der Daten also derzeit nicht verboten worden. Man muss auf jeden Fall noch das eigentliche Urteil abwarten. Es steht zu befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett gekippt, sondern nur stark eingeschränkt wird. Knackpunkt wird sein, ob und wie weit noch das eigentliche verdachtslose Erfassen und Speichern der Telekommunikationsverbindungsdaten eingeschränkt wird. Eine alleinige Einschränkung der Nutzung der Daten wäre sicherlich nicht als der ganz große Erfolg zu bewerten. Denn der Grundsatz eines guten Datenschutzes – auch und vor allem im Sinne der Freiheitsrechte – ist und bleibt die Datenvermeidung.
Meldungen und Meinungen dazu:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute wieder einmal bewiesen, dass die Freiheitsrechte der Bürger ein hohes Gut sind und immer wieder gegen den Gesetzgeber verteidigt werden müssen. Denn es erklärte das automatische, verdachtslose und massenhafte Erfassen von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig .
Meldungen dazu:
Das Skriptum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster wurde auf den Stand März 2008 gebracht. Direkter Download hier .
Wie netzpolitik.org berichtet, hat die Bundeszentrale für politische Bildung ein Dossier zum Urheberrecht veröffentlicht. Dort werden die Grundlagen des Urheberrechts vermittelt und was man beim Umgang mit geistigem Eigentum im Alltag beachten sollte. Denn im Zeitalter der neuen Medien wird man sowohl als Nutzer als auch als Anbieter täglich mit dem Urheberrecht konfrontiert. So heißt es in der Einleitung des Dossiers:
Was früher nur einige Künstler und Verlage berührte, regelt heute den Großteil unserer Kultur- und Wissens-Wirtschaft – und zunehmend unseren Alltag: Ob E-Mails oder Handy-Fotos, Computerspiele oder Präsentationen in der Schule – sie alle werden vom Urheberrecht geschützt.
Bleibt zu hoffen, dass sich das Modell der Creative Commons Lizenzen weiter ausbreitet, welches sich dadurch auszeichnet, dass den Nutzern bestimmte Rechte an den Werken eingeräumt werden können.
Meine ersten Erfahrungen mit Linux sammelte ich 1993 während meines Studiums in Dortmund. Damals nutzte ich eine Distribution namens Yggdrasil LGX . Die CD-ROM konnte man sich z.B. bei JF Lehmanns bestellen. Die Distribution war sogar schon als Live-CD konzipiert. Ich konnte mich damit ab 1994 über das Internet (Provider war Ping e.V. ) per telnet auf die Sun-Workstations an der Uni einloggen, um dort Prozesse zu starten und Ergebnisse abzuholen. Nun ja, 9.6 bzw. 14.4 kBit/s war nicht besonders schnell, aber für Telnet-Sessions und kleine FTP-Downloads reichte es. Und mit dem Mosaic-Browser konnte man sogar schon im Web surfen. Zu der Zeit wussten fast alle Windows-Nutzer noch nichts vom Internet und TCP/IP. Linux war von Anfang an für IP-Netzwerke konzipiert.
Hier einige Systemvoraussetzungen von Yggdrasil „Fall 1993“:
mindestens 386er CPU
4 MB RAM
ein unterstütztes CD-ROM Laufwerk (ich hatte ein Mitsumi)
Ethernet-Karte
IDE- oder SCSI-Festplatte
Daten zur Distribution:
Kernel 0.99.13 (erschien am 20. September 1993 als erster Kernel mit ELF-Support)
Größe des Kernel-Image: 362 kByte
X-Window 11 release 5
inkl. TCP/IP und NFS
Software u.a. Andrew System version 5.1 (ez), Emacs, ghostscript, kermit, Z-Modem, Postgres 4.1, gcc
Ich habe das Handbuch von meiner original Yggdrasil LGX CD-ROM als PDF-Datei hier abgelegt .
Unter dem Titel "Gehen die Enttäuschten fremd? " erörtert die Financial Times Deutschland den zunehmenden Unmut von Geschäfts- und Privatanwendern über Microsofts Betriebssystem Vista . Linux wird zunehmend als Alternative zu Windows und Vista angesehen. Es wurde auch langsam Zeit …
Auf Initiative von OpenForum Europe (OFE), The European Software Market Association (ESOMA) und The Free Software Foundation Europe (FSFE) gibt es eine Online-Petition , die die Verwendung offener Standards in den Institutionen der EU fordert.
Ericsson hat auf der CeBIT eine aktuelle Studie über IPTV , WebTV und MobileTV vorgestellt . In der umfassenden Studie "The new TV world – barriers and boosters" werden Geschäftsmodelle, Technologien, Potentiale und Problemfelder dieser neuen Multimediatrends vorgestellt. Die Erkenntnisse wurden vor allem durch die Befragung von Fachleuten aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette gewonnen (TV-Sender, Kabelnetzbetreiber, Diensteanbieter, Fest- und Mobilfunkbetreiber).
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