Gepostet in Open Source am 5. Mrz 2008
Das Open Source Jahrbuch 2008 vom "Förderverein Open Source Jahrbuch e.V." kann hier heruntergeladen werden. Das Jahrbuch befasst sich mit verschiedenen Aspekten von Open Source wie Anwendung, Entwicklung, Innovationen, Geschäftsmodellen, sozialen Prozessen, Netzen und Wissen.
Gepostet in Bürgerrechte, Datenschutz am 6. Mrz 2008
Eine WDR-Sendung von Quarks & Co befasste sich im Februar mit dem Thema "Die Waffen der Terror-Fahnder". Dabei wurde besonders untersucht, inwieweit die jüngsten Anti-Terror-Maßnahmen überhaupt Schutz bieten (Fazit: nur wenig). Die Einschränkung der Bürgerrechte durch die Erfassung und Speicherung aller möglichen Datenspuren der Bürger wurde kritisch hinterfragt. Die komplette Sendung kann im MP4-Format hier heruntergeladen werden.
Gepostet in IPTV/WebTV am 6. Mrz 2008
Ericsson hat auf der CeBIT eine aktuelle Studie über IPTV, WebTV und MobileTV vorgestellt. In der umfassenden Studie "The new TV world – barriers and boosters" werden Geschäftsmodelle, Technologien, Potentiale und Problemfelder dieser neuen Multimediatrends vorgestellt. Die Erkenntnisse wurden vor allem durch die Befragung von Fachleuten aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette gewonnen (TV-Sender, Kabelnetzbetreiber, Diensteanbieter, Fest- und Mobilfunkbetreiber).
Auf Initiative von OpenForum Europe (OFE), The European Software Market Association (ESOMA) und The Free Software Foundation Europe (FSFE) gibt es eine Online-Petition, die die Verwendung offener Standards in den Institutionen der EU fordert.
Gepostet in Linux, Open Source am 8. Mrz 2008
Unter dem Titel "Gehen die Enttäuschten fremd?" erörtert die Financial Times Deutschland den zunehmenden Unmut von Geschäfts- und Privatanwendern über Microsofts Betriebssystem Vista. Linux wird zunehmend als Alternative zu Windows und Vista angesehen. Es wurde auch langsam Zeit …
Gepostet in Computer & Internet, Linux am 9. Mrz 2008
Meine ersten Erfahrungen mit Linux sammelte ich 1993 während meines Studiums in Dortmund. Damals nutzte ich eine Distribution namens Yggdrasil LGX. Die CD-ROM konnte man sich z.B. bei JF Lehmanns bestellen. Die Distribution war sogar schon als Live-CD konzipiert. Ich konnte mich damit ab 1994 über das Internet (Provider war Ping e.V.) per telnet auf die Sun-Workstations an der Uni einloggen, um dort Prozesse zu starten und Ergebnisse abzuholen. Nun ja, 9.6 bzw. 14.4 kBit/s war nicht besonders schnell, aber für Telnet-Sessions und kleine FTP-Downloads reichte es. Und mit dem Mosaic-Browser konnte man sogar schon im Web surfen. Zu der Zeit wussten fast alle Windows-Nutzer noch nichts vom Internet und TCP/IP. Linux war von Anfang an für IP-Netzwerke konzipiert.

Hier einige Systemvoraussetzungen von Yggdrasil “Fall 1993″:
- mindestens 386er CPU
- 4 MB RAM
- ein unterstütztes CD-ROM Laufwerk (ich hatte ein Mitsumi)
- Ethernet-Karte
- IDE- oder SCSI-Festplatte
Daten zur Distribution:
- Kernel 0.99.13 (erschien am 20. September 1993 als erster Kernel mit ELF-Support)
- Größe des Kernel-Image: 362 kByte
- X-Window 11 release 5
- inkl. TCP/IP und NFS
- Software u.a. Andrew System version 5.1 (ez), Emacs, ghostscript, kermit, Z-Modem, Postgres 4.1, gcc
Ich habe das Handbuch von meiner original Yggdrasil LGX CD-ROM als PDF-Datei hier abgelegt.
Gepostet in Open Content, Recht am 9. Mrz 2008
Wie netzpolitik.org berichtet, hat die Bundeszentrale für politische Bildung ein Dossier zum Urheberrecht veröffentlicht. Dort werden die Grundlagen des Urheberrechts vermittelt und was man beim Umgang mit geistigem Eigentum im Alltag beachten sollte. Denn im Zeitalter der neuen Medien wird man sowohl als Nutzer als auch als Anbieter täglich mit dem Urheberrecht konfrontiert. So heißt es in der Einleitung des Dossiers:
Was früher nur einige Künstler und Verlage berührte, regelt heute den Großteil unserer Kultur- und Wissens-Wirtschaft – und zunehmend unseren Alltag: Ob E-Mails oder Handy-Fotos, Computerspiele oder Präsentationen in der Schule – sie alle werden vom Urheberrecht geschützt.
Bleibt zu hoffen, dass sich das Modell der Creative Commons Lizenzen weiter ausbreitet, welches sich dadurch auszeichnet, dass den Nutzern bestimmte Rechte an den Werken eingeräumt werden können.
Gepostet in Computer & Internet, Recht am 9. Mrz 2008
Das Skriptum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster wurde auf den Stand März 2008 gebracht. Direkter Download hier.
Gepostet in Bürgerrechte, Datenschutz am 11. Mrz 2008
Das Bundesverfassungsgericht hat heute wieder einmal bewiesen, dass die Freiheitsrechte der Bürger ein hohes Gut sind und immer wieder gegen den Gesetzgeber verteidigt werden müssen. Denn es erklärte das automatische, verdachtslose und massenhafte Erfassen von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig.
Meldungen dazu:
Gepostet in Bürgerrechte, Datenschutz, Recht am 19. Mrz 2008
Das BVerfG hat heute über den Eilantrag entschieden, der Ende 2007 zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht wurde. Danach wurden Teile des beschlossenen Gesetzes außer Kraft gesetzt. Die Datenspeicherung an sich sei nach derzeitiger Sachlage vorläufig nicht zu beanstanden. Jedoch wurden die Bedingungen für den Abruf und die Nutzung der Daten stark eingeschränkt. So soll auf die Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden dürfen, wobei man diesbezüglich dem kürzlichen Urteil zur Online-Durchsuchung folgt. Der im Gesetz vorgesehene Zugriff wegen leichter und “per Telekommunikation begangener” Straftaten wurde verboten. Insofern kann hier von einem Teilerfolg für die Beschwerdeführer gesprochen werden.
Zitat aus der Pressemitteilung:
[...] Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).[...]
Leider ist das Speichern der Daten also derzeit nicht verboten worden. Man muss auf jeden Fall noch das eigentliche Urteil abwarten. Es steht zu befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett gekippt, sondern nur stark eingeschränkt wird. Knackpunkt wird sein, ob und wie weit noch das eigentliche verdachtslose Erfassen und Speichern der Telekommunikationsverbindungsdaten eingeschränkt wird. Eine alleinige Einschränkung der Nutzung der Daten wäre sicherlich nicht als der ganz große Erfolg zu bewerten. Denn der Grundsatz eines guten Datenschutzes – auch und vor allem im Sinne der Freiheitsrechte – ist und bleibt die Datenvermeidung.
Meldungen und Meinungen dazu: