Der AK Vorrat hat eine Online-Petition gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) eingereicht und ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Petition zu unterstützen.
Archiv für den Monat: Mai 2008
Voller Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung von Direktversicherungen
Seit 2004 wird auf die Auszahlung von Direktversicherungen (als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge) für gesetzlich Versicherte der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig. Diese Abzocke wurde sogar auf Altverträge ausgeweitet ! Von Bestandsschutz will keiner etwas wissen, geht es doch um Milliarden. Wer also auch vor dieser neuen Regelung eine Direktversicherung abgeschlossen hat, die bei 20% Pauschalversteuerung der Beiträge durchaus attraktiv war, der muss nun von der gesamten ausgezahlten Versicherungssumme ca. 15% an die Krankenkassen abführen (über 10 Jahre verteilt). Es geht hier also für viele um bis zu 10.000€ zusätzlicher Beiträge. Das gilt sowohl für regelmäßige Renten-Zahlungen als auch für Einmalzahlungen. Die Beitragspflicht bei Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Viel schlimmer wird es, wenn man während der Laufzeit die Direktversicherung privat weiterführt, z.B. weil der neue Arbeitgeber die Versicherung nicht weiterführt. Dann werden auf die ab dann eingezahlten ohnehin sozialversicherungspflichtigen Beiträge (Nettolohn) am Ende nochmal die Krankenversicherungsbeiträge fällig. Denn nur die Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind während der Ansparphase sozialabgabenfrei. Am Ende der Laufzeit werden die privaten Beiträge nicht gesondert behandelt, handelt es sich doch nachwievor um eine betriebliche Altersvorsorge, zumindest auf dem Papier.
Die Rendite der Direktversicherung sinkt damit ganz erheblich. Diese Form der Altersvorsorge wird damit praktisch völlig uninteressant (vor allem für Direktversicherungen nach alter Regelung). Zumal Krankenversicherungsbeiträge auf normale Kapitalerträge im Rentenalter nur für freiwillig Versicherte erhoben werden. Dabei werden Menschen, die im Berufsleben freiwillig versichert waren, später zumeist Pflichtversicherte. Wenn man das Geld also privat sparen würde, bliebe das Ersparte nach jetzigem Recht fast immer krankenversicherungsfrei. Aber wer weiß schon, was sich der Gesetzgeber noch einfallen lässt, um später an unser Geld zu kommen.
Ach ja, noch etwas: Privat Versicherte zahlen überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge auf Auszahlungen einer Direktversicherung ! Woher stammt eigentlich der Begriff „Rechtsstaat“ ?
Meldungen und mehr Infos dazu:
- Focus: Gericht bestätigt Beitragspflicht
- Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht
- Artikel auf altersdiskriminierung.de
- Auszahlung Direktversicherung kostet Beiträge für gesetzliche Krankenversicherung
- Direktversicherung: Jetzt kassiert die Krankenkasse doppelt
- Krankenkassenbeitrag auf Direktversicherung – privat weitergeführt
- Gesetzliche Krankenversicherung der Renter I
- Gesetzliche Krankenversicherung der Renter II
- Neuregelung bei der Krankenversicherung der Renter 2002 (GKV)
- Private Beiträge und Krankenversicherung (Forum)
- NachDenkSeiten über Gehaltsumwandlung