Wie Heise berichtet ist heute der Vertrag zwischen dem BKA und fünf großen Internet-Providern unterschrieben worden, der zum Ziel hat, Web-Sperren gegen kinderpornografische Seiten einzuführen.
Ein paar Eigenschaften des Vertrages, über die sich jedermann seine eigenen Gedanken machen kann:
- Es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage zu den Sperren.
- Der Vertrag ist geheim.
- Die Sperrliste ist geheim.
- Das BKA hat angeblich die volle Verantwortung für die Sperrlisten. Wie drückt sich diese Verantwortung wohl aus ?
- Die Gewaltenteilung ist aufgehoben. Das BKA wird nicht kontrolliert. Es gibt keine juristische Instanz, die Kontrolle ausübt.
- Weitere Argumente siehe mein früheres Posting.
Eine Liste der Zensur-Provider gibt es hier.
Weitere aktuelle Nachrichten zum Thema:
- BKA zensiert das Web (Spiegel Online)
- Interview zu den Sperren mit einem Missbrauchsopfer (Zeit Online)
- Hunderte Protestierten am frühen Morgen gegen Internet-Zensur (netzpolitik.org)
Im Netz kursieren bereits eigene Kreationen des STOPP-Schildes.
Bild 1, Quelle unbekannt, Lizenz unbekannt:
Bild 2, Quelle: blog.autisma.net, unter CC-Lizenz:




Hallo Ralf,
eine aus meiner Sicht wichtige Ergänzung wäre das es auch überhaupt keine Regelung gibt wie und unter welchen Umständen eine Sperrung wieder aufgehoben werden kann. Einmal gesperrt, immer gesperrt!
Soviel zur Rechtsstaatlichkeit dieses Vertrages.
LG,
Stephan
Hallo Stephan,
ja, da hast Du Recht. Angeblich soll das BKA diese Liste täglich ändern, aber ob das Entfernen auch vertraglich festgehalten ist, weiß wohl keiner so genau. Allein schon, dass die Liste keiner Kontrolle einer übergeordneten Instanz unterliegt, ist unseres angeblich demokratischen Staates nicht würdig. Da wird auch eine gesetzliche Grundlage nichts ändern, denn diese Regierung hat schon zu viele unrechtmäßige Gesetze gemacht. Vertrauen kann man denen nicht mehr.
Ralf
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