Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat seinen Tätigkeitsbericht 2007-2008 vorgelegt. Darin prangert er große Mängel beim Datenschutz und Einschränkungen der Bürgerrechte an. Viele der Problemfelder habe ich seit längerem auch auf meiner Homepage gelistet.
Weitere News dazu:
- Oberster Datenschützer befürchtet gläsernen Bürger (magnus.de)
- Schaar kritisiert Beschneidung der Bürgerrechte (Focus)
- Auf dem Weg zum gläsernen Bürger (Focus)
Skandale in der Privatwirtschaft müssen sicherlich dazu führen, dass Kunden und Mitarbeiter besser geschützt werden. Aber staatliche Eingriffe in die Informationsfreiheit der Bürger sind meines Erachtens wesentlich schwerwiegender, da durch Gesetze und Verordnungen der letzten Jahren alle Bürger betroffen sind. Demokratische Prinzipien und Grundrechte stehen auf dem Spiel.
Ich wehre mich übrigens gegen Argumente, dass der Bürger es doch selbst “so gewollt hat” oder es “selbst in der Hand hat”, da er allzu oft bedenkenlos viele seiner persönlichen Daten preisgibt. Diese “Offenheit” ist sicherlich in vielen Fällen kritisch, aber wenn jemand seine Daten z.B. im Internet offen legt, dann tut er das freiwillig und zu bestimmten Regeln. Das gleiche gilt für den Einsatz von Kundenkarten. Selbst wenn ich eine habe, muss ich diese ja nicht (jedes Mal) einsetzen und kann immer noch auf Wunsch anonym und ohne Datenspuren einkaufen.
Und obwohl ich meine Daten offen lege, soll es doch so sein, dass diese Daten mir gehören und ich weitestgehend bestimmen kann, was damit passiert. Das Löschen von Daten ist heutzutage z.B. weitaus schwieriger als das Anlegen. Auch das Verbinden von Daten aus verschiedenen Quellen muss unterbunden werden, damit keine persönlichen Profile erstellt werden können, die sehr schnell zu meinem Nachteil eingesetzt werden können. Das liegt auch nicht in meiner Hand. Und zu guter Letzt ist mein Grundrecht auf Informationsfreiheit zu achten, zu dem z.B. das Fernmeldegeheimnis gehört.
Der Akt, meine Daten offen zu legen, ist also ein Recht und keine Pflicht. Anders sieht es mit den vielen “Sicherheitsgesetzen” des Staates aus. Dort werde ich gezwungen, meine Daten dem Staat zu gegen. Der darf meine Daten sogar weitergeben an andere Staaten. Und der Staat hat sich das Recht eingeräumt, meine kompletten elektronischen Kommunikationsdaten zu erfassen (Vorratsdatenspeicherung). Ohne Anlass.
Also bitte bei der Bewertung von Datenschutz und Informationsfreiheit niemals vergessen: Der Staat ist der Vorreiter, leider in letzter Zeit im negativen Sinn. Und da wir alle zusammen der Staat sind, könnte man am Ende doch sagen, dass wir alle selbst schuld sind und es in der Hand haben, etwas zu ändern.

