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	<title>Kommentare zu: De-Mail und E-Postbrief</title>
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		<title>Von: Ralf</title>
		<link>http://www.kruedewagen.de/blog/2010/07/19/de-mail-und-e-postbrief/comment-page-1/#comment-3659</link>
		<dc:creator>Ralf</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 09:28:53 +0000</pubDate>
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		<description>Liebes Serviceteam E-POSTBRIEF,

es ist auf jeden Fall erfreulich, dass Sie nun zu den Beitr&#228;gen vieler Blogger eine Stellungnahme in Form einer FAQ abgegeben haben. Ein erster Schritt in die richtige Richtung zu mehr Kommunikation mit (potentiellen) Kunden.

In einigen Punkten haben Sie in der Tat ein wenig mehr Klarheit geschaffen, in anderen fehlt jedoch die Selbstkritik und Einsicht zur Besserung.

&lt;strong&gt;1) T&#228;gliche Kontrolle des E-Postbrief-Eingangs&lt;/strong&gt;

Gut, die AGB erlegen dem Kunden keine direkte Pflicht auf, wobei man den Unterschied zu einer Aufforderung gem&#228;&#223; AGB den Juristen &#252;berlassen muss. Diesbez&#252;glich war die Kritik sicherlich nicht wirklich gerechtfertigt. Zu den anderen Punkten der Zustellmodalit&#228;ten kann ich wenig sagen, da ich kein Jurist bin. Siehe aber z.B. http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/den-eigenen-briefkasten-muss-man-leeren/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/.

Zum Satz &quot;Sie haben als E-POSTBRIEF Nutzer im &#220;brigen den Vorteil, dass Sie Ihren elektronischen Briefkasten jederzeit und &#252;berall anschauen k&#246;nnen.&quot;:
Wenn das auch mit POP3 und/oder IMAP ginge, w&#228;re es in der Tat ein Vorteil, den zudem jedes Email-Postfach seit 15 Jahren bietet. Zugriff allein per HTTP ist wenig erquickend und erschwert den Einsatz eigener Verschl&#252;sselungsmethoden wie PGP oder S/MIME, die normalerweise nur im Email-Client funktionieren.

&lt;strong&gt;2) Besonderheiten beim L&#246;schen von Daten&lt;/strong&gt;

Nun, wer kontrolliert das? Und welche Rechte habe ich als Kunde, wenn Monate oder Jahre sp&#228;ter doch noch vermeintlich gel&#246;schte E-Postbriefe auftauchen? So richtig beruhigend ist das nicht. Siehe auch http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/vorsicht-vor-der-epost/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/.

Letztendlich kommt auch hier wieder ins Spiel, dass E-Postbriefe nicht Ende-zu-Ende verschl&#252;sselt werden, sondern auf den Servern von der Post (oder vom Staat) unter bestimmten Bedingungen einsehbar sind. Bei Ende-zu-Ende-Verschl&#252;sselung m&#252;sste man sich gar keine Gedanken &#252;ber Verz&#246;gerungen beim L&#246;schen machen, da niemand (au&#223;er mir) die Nachrichten entschl&#252;sseln und lesen k&#246;nnte.

&lt;strong&gt;3) Weitergabe von Daten an Dritte&lt;/strong&gt;

Das ist eine Sache, die man erst in der Praxis sehen wird. Und auch hier kann eigentlich nur ein Jurist die AGB beurteilen.

&lt;strong&gt;4) Briefgeheimnis und Datenschutz beim E-Postbrief&lt;/strong&gt;

Sie schreiben ja nun selbst, dass f&#252;r den elektronischen Kommunikationsbereich das &quot;vergleichbar hohe&quot; &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Fernmeldegeheimnis&lt;/a&gt; gilt. Sprich: Das &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Briefgeheimnis&lt;/a&gt; gilt eben nicht f&#252;r den E-Postbrief, sobald eine elektronische Komponente ins Spiel kommt (was ja immer der Fall ist, oder?). 

Das Fernmeldegeheimnis ist eben f&#252;r den Kunden nicht so gut wie das Briefgeheimnis (in vielen bedeutenden Nuancen). Zudem kommt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) hinzu, die zwar momentan ausgesetzt ist, aber sicherlich bald wieder auf den Tisch kommt. Bei der VDS werden alle Verkehrsdaten erfasst (Adressen, Zeit, Ort und Betreff der Emails). Die VDS w&#252;rde doch sicherlich auch den E-Postbrief betreffen, oder? Normale Briefe werden bei der VDS eben nicht erfasst. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied, was mein Recht auf vertrauliche Kommunikation betrifft.

Erst gestern habe ich noch im TV Ihre Werbung gesehen, in der aber genau das Briefgeheimnis beim E-Postbrief beworben wurde. Also: Bitte &#228;ndern Sie Ihren Markenauftritt und die Werbung! Sonst kommt ein Mitbewerber oder eine Verbraucherzentrale noch auf die naheliegende Idee, die Post abzumahnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Liebes Serviceteam E-POSTBRIEF,</p>
<p>es ist auf jeden Fall erfreulich, dass Sie nun zu den Beitr&#228;gen vieler Blogger eine Stellungnahme in Form einer FAQ abgegeben haben. Ein erster Schritt in die richtige Richtung zu mehr Kommunikation mit (potentiellen) Kunden.</p>
<p>In einigen Punkten haben Sie in der Tat ein wenig mehr Klarheit geschaffen, in anderen fehlt jedoch die Selbstkritik und Einsicht zur Besserung.</p>
<p><strong>1) T&#228;gliche Kontrolle des E-Postbrief-Eingangs</strong></p>
<p>Gut, die AGB erlegen dem Kunden keine direkte Pflicht auf, wobei man den Unterschied zu einer Aufforderung gem&#228;&#223; AGB den Juristen &#252;berlassen muss. Diesbez&#252;glich war die Kritik sicherlich nicht wirklich gerechtfertigt. Zu den anderen Punkten der Zustellmodalit&#228;ten kann ich wenig sagen, da ich kein Jurist bin. Siehe aber z.B. <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/den-eigenen-briefkasten-muss-man-leeren/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/" rel="nofollow">http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/den-eigenen-briefkasten-muss-man-leeren/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/</a>.</p>
<p>Zum Satz &#8220;Sie haben als E-POSTBRIEF Nutzer im &#220;brigen den Vorteil, dass Sie Ihren elektronischen Briefkasten jederzeit und &#252;berall anschauen k&#246;nnen.&#8221;:<br />
Wenn das auch mit POP3 und/oder IMAP ginge, w&#228;re es in der Tat ein Vorteil, den zudem jedes Email-Postfach seit 15 Jahren bietet. Zugriff allein per HTTP ist wenig erquickend und erschwert den Einsatz eigener Verschl&#252;sselungsmethoden wie PGP oder S/MIME, die normalerweise nur im Email-Client funktionieren.</p>
<p><strong>2) Besonderheiten beim L&#246;schen von Daten</strong></p>
<p>Nun, wer kontrolliert das? Und welche Rechte habe ich als Kunde, wenn Monate oder Jahre sp&#228;ter doch noch vermeintlich gel&#246;schte E-Postbriefe auftauchen? So richtig beruhigend ist das nicht. Siehe auch <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/vorsicht-vor-der-epost/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/" rel="nofollow">http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/vorsicht-vor-der-epost/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/</a>.</p>
<p>Letztendlich kommt auch hier wieder ins Spiel, dass E-Postbriefe nicht Ende-zu-Ende verschl&#252;sselt werden, sondern auf den Servern von der Post (oder vom Staat) unter bestimmten Bedingungen einsehbar sind. Bei Ende-zu-Ende-Verschl&#252;sselung m&#252;sste man sich gar keine Gedanken &#252;ber Verz&#246;gerungen beim L&#246;schen machen, da niemand (au&#223;er mir) die Nachrichten entschl&#252;sseln und lesen k&#246;nnte.</p>
<p><strong>3) Weitergabe von Daten an Dritte</strong></p>
<p>Das ist eine Sache, die man erst in der Praxis sehen wird. Und auch hier kann eigentlich nur ein Jurist die AGB beurteilen.</p>
<p><strong>4) Briefgeheimnis und Datenschutz beim E-Postbrief</strong></p>
<p>Sie schreiben ja nun selbst, dass f&#252;r den elektronischen Kommunikationsbereich das &#8220;vergleichbar hohe&#8221; <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis" rel="nofollow">Fernmeldegeheimnis</a> gilt. Sprich: Das <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis" rel="nofollow">Briefgeheimnis</a> gilt eben nicht f&#252;r den E-Postbrief, sobald eine elektronische Komponente ins Spiel kommt (was ja immer der Fall ist, oder?). </p>
<p>Das Fernmeldegeheimnis ist eben f&#252;r den Kunden nicht so gut wie das Briefgeheimnis (in vielen bedeutenden Nuancen). Zudem kommt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) hinzu, die zwar momentan ausgesetzt ist, aber sicherlich bald wieder auf den Tisch kommt. Bei der VDS werden alle Verkehrsdaten erfasst (Adressen, Zeit, Ort und Betreff der Emails). Die VDS w&#252;rde doch sicherlich auch den E-Postbrief betreffen, oder? Normale Briefe werden bei der VDS eben nicht erfasst. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied, was mein Recht auf vertrauliche Kommunikation betrifft.</p>
<p>Erst gestern habe ich noch im TV Ihre Werbung gesehen, in der aber genau das Briefgeheimnis beim E-Postbrief beworben wurde. Also: Bitte &#228;ndern Sie Ihren Markenauftritt und die Werbung! Sonst kommt ein Mitbewerber oder eine Verbraucherzentrale noch auf die naheliegende Idee, die Post abzumahnen.</p>
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		<title>Von: Serviceteam E-POSTBRIEF</title>
		<link>http://www.kruedewagen.de/blog/2010/07/19/de-mail-und-e-postbrief/comment-page-1/#comment-3648</link>
		<dc:creator>Serviceteam E-POSTBRIEF</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 16:41:01 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zus&#228;tzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erl&#228;utert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en

Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zus&#228;tzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erl&#228;utert, diese finden Sie hier: <a href="http://go.post.de/w4hao" rel="nofollow">http://go.post.de/w4hao</a></p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF</p>
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