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Kategorie-Archiv für 'Bürgerrechte'

Am 11. September findet in Berlin wieder eine Demo “Freiheit statt Angst” statt. Die Demonstration richtet sich wie auch in 2009 gegen ausufernde Überwachung und Kontrolle der Bürger. Wer nicht hingeht, kann auch für die Durchführung spenden.

Passend dazu war die Demo zuletzt Thema beim Chaosradio CR160.

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Und hier noch der Trailer zur Demo auf YouTube:

In der letzten Plusminus-Sendung wurde in Zusammenarbeit mit dem CCC gezeigt, dass der im November kommende neue elektronische Personalausweis (ePA) in Zusammenhang mit den dann kostenlos verteilten Lesegeräten unsicher ist. Nun, das ist insofern keine Überraschung, als dass jede Anwendung, die auf dem PC läuft (hier betrifft es mindestens das Eingeben der PIN über die PC-Tastatur), prinzipiell nie zu 100% sicher ist. Das gilt vermehrt für die vielen Lemminge mit Windows-Rechnern, von denen das Bundesinnenministerium verlangt, dass sie für die Sicherheit der PC-Umgebung sorgen müssen. Aber hat das jemals geklappt?

Hier das Video zur Sendung:

Quelle: ARD, über YouTube

Da es immer eine Unsicherheitskomponente gibt, und sei es der Mensch selbst, hätte man meines Erachtens den ePA als hoheitliches Dokument nicht so mit neuen Funktionen überladen dürfen. Die beiden Kardinalfehler beim ePA sind aus meiner Sicht:

1) RFID/NFC-Schnittstelle

Damit können Daten über Funk (im Nahbereich) ausgelesen werden. Falls jemand diese Schnittstelle knackt oder bei authentifizierten Übertragungen mitlesen kann, ist die Sicherheit des Gesamtsystems am Ende. Derzeit ist das Auslesen der verschlüsselten Daten zwar nur nach Authentifizierung der Lesegeräte und PIN-Eingabe möglich, aber wie beim Online-Banking, bei dem die eigentlichen Kryptoverfahren auch sicher sind, wird es über kurz oder lang wahrscheinlich Möglichkeiten geben, diese ePA-Sicherheit zu umgehen (Pishing, Skimming, Man-in-the-middle, etc.).

Und ganz wichtig: Ich selbst habe keine unmittelbare physische Gewalt mehr über dieses Schnittstelle. Außer Schutz durch Alu-Hüllen.

2) Kopplung mit privatwirtschaftlichen Funktionen

Wieso wird der ePA mit Funktionen ausgestattet, die größtenteils der Privatwirtschaft nützen? Der ePA sollte ein rein hoheitliches Dokument bleiben. Alles andere (eID, digitale Zertifikate mit Signaturfunktion) gehört auf eine separate (Bürger-)Karte.

Diese beiden Punkte hätten jedem halbwegs kompetenten und lernwilligen Entscheider auffallen müssen. Denn ist so ein System erst mal gehackt, dann geht es uns wie bei den EC-Karten. Wehe dem, dessen Identität plötzlich missbraucht wird und in der Beweispflicht steht.

Weitere Infos:

Cleanternet ist eine Kampagne für ein “sauberes und sicheres Internet”, das die Pläne der EU-Kommission in Person von Cecilia Malmström (Censilia) aufs Korn nimmt, EU-weit “unsaubere” Internetseiten sperren zu wollen. Das Video zeigt in Analogie zu “Rette Deine Freiheit“, wohin das führen wird und welche Absichten unserer Politiker und der Lobbygruppen wirklich dahinter stecken.

Quelle: Cleanternet, auf YouTube

Weitere Infos:

Jörg Tauss hat gestern eine interessante Analogie der politischen Machtkämpfe zur Kontrolle des Internets mit der damaligen “Befriedung” der Indianer im Wilden Westen hergestellt. Sein Artikel Indianer und Netzgemeinde veranschaulicht verblüffend passend, wie die Politik versucht, die Netzgemeinde durch mutmaßliche Zugeständnisse und “aufeinander Zugehen” einzunebeln, um dann hinterrücks unbeirrt unsere Freiheit einzuschränken (siehe Vorratsdatenspeicherung,  Zugangserschwerungsgesetz, elektronischer Personalausweis, SWIFT, Online-Durchsuchung, ACTA, etc.). Ein Kernsatz sei hier zitiert:

[...] Auch die Indianer verhandelten damals gutgläubig mit den Regierungsstellen und schlossen sogar Verträge, deren Halbwertszeit, wenn überhaupt, bei Monaten lag. Erreicht wurde damit ein für sie leider trauriger und unvorteilhafter Tausch: gutes Land gegen unfruchtbare Reservate und etwas staatliche Unterstützung. [...]

Mein Fazit: Freiheit lässt sich nicht verhandeln, sondern ist Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung.

Quelle Bild: Wikipedia, Lizenz: gemeinfrei

In dieser Woche wurde die Chaosradio Ausgabe CR155 veröffentlicht, die sich mit Netzsperren, ACTA und dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Internet beschäftigt. Die Leute vom CCC machen sehr schön klar, wie der Staat versucht, das Internet zu kontrollieren und die Menschen zu überwachen und zu gängeln. Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen gestoppt oder zumindest geändert werden können, denn Vieles ist einfach Unsinn. Aber hört einfach selbst mal rein, was Staat und EU mit uns vorhaben,  z.B. unten im Audio-Plugin. Weitere Infos zur Sendung im Chaosradio Wiki.

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Siehe auch:

Quelle CR155: Chaosradio

Am 31.03.2010 hat der FoeBuD e.V. die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht. 22.005 betroffene Menschen haben sich an der Beschwerde beteiligt. Nur 2 Wochen hatten die Helfer des FoeBuD Zeit, die Vollmachten in 62 Aktenordnern zu sammeln und die 5 Ordner Beschwerdeschrift vorzubereiten.

Auch wenn einige Politiker – sogar der Union – zurückrudern und ELENA auf den Prüfstand stellen wollen, bleibt die Beschwerde gut und richtig. Zumal einige Politiker der Wirtschaft den Schwarzen Peter zuschieben wollen, da ELENA eingeführt worden sei, “nur um ein nachrangiges Interesse der Wirtschaft an weniger Bürokratie zu bedienen“. Die Tatsachen sehen indes anders aus. Es geht den Beschwerdeführern nicht um kleine Korrekturen, sondern um die komplette Abschaffung der derzeitigen Regelung.

Presseschau:

Quelle Bild: AK Vorrat, Lizenz: CC-BY

ELENA KarteDie Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Jeder kann bis zum 25. März kostenfrei an der Beschwerde teilnehmen, in der Hoffnung, dass das BVerfG die ELENA-Gesetze stoppt. Beim Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das BVerfG jüngst eingeräumt, dass sensible persönliche Daten von Bürgern nur in Ausnahmefällen und bei Beachtung von
Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit auf Vorrat gespeichert werden dürfen.

Bei ELENA handelt es sich um Daten von Arbeitnehmern, die auf viele Jahre hinaus vom Staat zentral gespeichert werden sollen, wie z.B. Fehlzeiten oder Entlassungsgründe. Wer dies nicht möchte, der hat jetzt Gelegenheit zu handeln und sich als Beschwerdeführer anzuschließen. Es kostet nur 10 Minuten Zeit und nach Ausdruck einer PDF-Datei sind nur eine Unterschrift und 55 Cent Porto nötig. Näheres zu ELENA auch hier im Blog. Vor allem sei auf das aufklärende Video vom Monitor-Magazin hingewiesen oder direkt hier beim WDR.

Weitere aktuellen Infos:

[Update: 18.03.2010] – Reaktionen in der Presse:

Quelle Bild: AK Vorrat, Lizenz: CC-BY

Besonders die einschlägigen Politiker der CDU, allen voran Wolfgang Bosbach und der Bundesinnenminister, haben bereits kurz noch Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert, schnell eine neue Regelung einzuführen, da ansonsten Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden könnten und gar die Sicherheit des Landes gefährdet sei. Ha, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 2 Jahre lang wurden die Grundrechte der Bürger eklatant verletzt. Durch eine Regelung, die ursprünglich nur zur “Terrorbekämpfung” gedacht war, im Laufe der Zeit aber für alle möglichen Straftaten angewandt werden sollte (wenn das BVerfG nicht schon in Eilentscheiden eingeschritten hätte). Für einen 2 Jahre andauernden  Rechtsbruch dieser Qualität wäre jeder Bürger in den Knast gekommen. Doch die gleichen Politiker, die solche verfassungswidrigen Gesetze machen und wider besseren (Ge-)Wissens einführen, bleiben auf ihren Posten und gieren nach weiteren, schnell gemachten “Sicherheits”-Gesetzen. Unfassbar. Zumal die Aufklärung von Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich war und weiterhin möglich ist, auch anhand gezielt eingesetzter Telekommunikationsüberwachung bei hinreichendem Verdacht.

Herr Bosbach, ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit! vom AK Vorrat. Oder greifen Sie zum Buch “Angriff auf die Freiheit“. Dort könne Sie Fakten erfahren und erkennen, welchen gefährlichen Unsinn Sie meiner Meinung nach vertreten. Und wenn Sie schon meinen, Straftaten durch allumfassende Bespitzelung aller Bürger aufklären zu müssen (das hatten wir schon zwei mal auf deutschem Boden in den letzten 75 Jahren!), dann weiten Sie die Maßnahmen doch umgehend auf andere Lebensbereiche aus!

Denn Kriminelle kommunizieren auch auf herkömmlichen Wegen wie der Briefpost. Also, Herr Bosbach, machen Sie ein Gesetz, das die Postdienstleister zwingt, Absender und Adressen aller deutschen Briefe und Pakete zu erfassen und zu speichern, inkl. Einwurfort der Sendung, Zeit, Name, Anschrift, etc. Denn wenn wir alle Nachrichten dieser Art voll erfassen, ließen sich ganz sicher mehr Straftaten aufklären, wie z.B. Erpressungen und Morddrohungen. Das bezweifelt niemand. Aber entspricht das dem Gedankengut, aus dem die Freiheitsrechte nach der Schreckensherrschaft 1945 abgeleitet wurden? Nein. Es führt auch nicht zu mehr Sicherheit, außer man meint, ein totalitärer Staat bringe Sicherheit (für alle).

Zweites Beispiel, Herr Bosbach: Straftaten aller Art werden auf deutschen Straßen geplant und auch ausgeführt (Trunkenheit, Fahrerflucht, Bankraub, Mord, Vergewaltigung, etc.). Also, nichts wie her mit einem Gesetz, welches die KFZ-Fahrten aller Bürger erfasst. An jeder Auf- und Ausfahrt aller Autobahnen und Bundesstraßen (fangen wir mal klein an) werden Kameras installiert, welche die Kennzeichen aller KFZ erfasst, die zu einer bestimmten Zeit auf Straße Nr. X fahren. Erfasst werden durch Kameras oder implantierte RFID-Chips auch die Gesichter und Namen aller Insassen. Wir dürfen keinen rechtsfreien Raum Straßenverkehr dulden, oder? Auch könnten wir die Erfassung auf Fußgänger ausweiten mit Kameras an jeder Haustür, aber wir wollen ja nicht übertreiben. Oder wo liegt die Grenze, Herr Bosbach?

Erst wenn die Überwachung unserer normalen Post und aller KFZ-Bewegungen installiert ist, Herr Bosbach, dann kommen Sie wieder und argumentieren Sie, dass Sie auch meine Telekommunikationsdaten speichern müssen. Vorher halten Sie sich bitte fern von meinen Rechten!

Nachträge:
1) netzpolitik.org hat auf eine ZDF-Sendung “Schluss mit Vorratsdatenspeicherung” hingewiesen, in der am 04.03 über das Urteil diskutiert wurde, u.a. mit Wolfgang Bosbach. Leider war die Sendung viel zu kurz und zu ausschweifend. Die Probleme der Vorratsdatenspeicherung wurden nur wenig angesprochen. Viele Argumente von Herrn Bosbach hätte man recht einfach entkräften können, wie z.B. der Hinweis, dass der Staat doch weniger über uns wisse als z.B. Google. Die Nutzung von Google (wie auch aller anderen Angebote der Privatwirtschaft) ist freiwillig und der Staat hat nun mal das Gewaltmonopol. Google wird niemals vor meiner Tür auftauchen und mein Haus durchsuchen wollen, weil z.B. meine IP-Adresse angeblich mit einer Straftat zu tun hatte, aber der Staat kann es ohne große Hürde. Darum sind Daten in der Hand des Staates viel gefährlicher. Unsere Geschichte ist doch das beste Beispiel.

2) Ein Radiobeitrag von Deutschlandradio befasste sich am 05.03 mit dem Thema unter dem Titel Datenspuren im Internet – Was schützt uns vor Mißbrauch?. Siehe Audio-Player unten.

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Quelle Audio-Stream: Deutschlandradio

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit über 2 Jahren geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und die entsprechenden Artikel des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklärt. Siehe Pressemitteilung des BVerfG, aus der ich im folgenden zitiere:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. [...] Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Damit haben die Beschwerdeführer, u.a. auch der von mir und ca. 34.000 weiteren Bürgern bevollmächtigte Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einen wichtigen Sieg errungen. Der Aufwand hat sich also für uns alle gelohnt, die das Grundgesetz (GG) gegen ausufernde Überwachungsphantasien unserer regierenden Politiker schützen wollen.

Trotzdem ist das Urteil mit gemischten Gefühlen zu sehen und keineswegs Grund zum Ausruhen, da eine Speicherung der Kommunikationsdaten von 82 Mio. Bürgern auf Vorrat nicht schlechthin unvereinbar mit unserem Grundgesetz (Art. 10) sei, wie das BVerfG anführt:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Das BVerfG macht in der Urteilsbegründung recht detaillierte Auflagen, wie eine dem Grundgesetz entsprechende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Soll soll “die vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht” werden. Dann könne selbst bei Speicherung für 6 Monate noch nicht von Totalerfassung die Rede sein. Gleichzeitig macht das BVerfG aber klar, dass weitere Datensammlungen des Staates (die nicht weiter genannt werden, aber z.B. ELENA betreffen könnten) damit kritischer zu bewerten sind, da eine Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten eine Ausnahme sein soll:

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt.

Sprich: Wenn der Staat z.B. eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einführen wollte, die so weit gehen würde, wie das BVerfG eben noch duldet, dann wird es eng mit anderen Überwachungs- und Erfassungsmaßnahmen. Wollen wir hoffen, dass das BVerfG das ernst meint. Das BVerfG nennt Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Mich wundert ein wenig, dass das BVerfG nur den Schutzbereich des Art. 10  (Fernmeldegeheimnis) erwähnt. Gibt es nicht auch andere Artikel im GG, die zu beachten sind? Was ist mit dem neu geschaffenen Grundrecht “auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”?

Aus den unten aufgeführten Quellen kann man weitere Infos zum Urteil und zur Tragweite der Entscheidung erlangen. Besonders sei hier auf einen Artikel in den NachDenkSeiten verwiesen, der sich recht detailliert mit dem Urteil beschäftigt und dem Gericht verfassungsrechtlichen Opportunismus vorwirft, ich zitiere:

[...] Das Kuschen des Bundesverfassungsgerichts vor dem Europäischen Recht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg belegt, dass Karlsruhe das Grundgesetz nicht offensiv gegenüber der europäischen Ebene verteidigt, sondern sich europäischen Vorgaben kritiklos anpasst und nur noch innerstaatlich versucht, das Grundgesetz zu retten – was davon nach der Vorgabe aus Brüssel oder Luxemburg eben noch zu retten ist. [...]

In der Tat sind dem Gesetzgeber zwar hohe Auflagen gemacht worden, aber ein umfassender Schutz unserer Grundrechte sieht anders aus. Wir müssen also dran bleiben. Vor allem die Assimilierung und Aushöhlung unserer Rechte auf europäischer Ebene muss gestoppt werden.

Weitere Infos zum Urteil und der Debatte nach dem Urteil:

Neues von ELENA

ELENA Karte

ELENA ist gestern vom Bundesrat abgesegnet worden, wie Heise berichtet. Zwar sind viele Bedenken vorgebracht worden, aber letztendlich ist es wie so oft gekommen: Gesetze werden durchgepeitscht, komme was da wolle. Die Gerichte müssen es dann wieder richten.

Auf den NachDenkSeiten ist eine sehr lesenswerte Zusammenfassung namens “ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?” erschienen, die am Ende besonders auf die kritischen Stimmen eingeht. Im Wiki des AK Vorrat gibt es auch Informationen zu ELENA.

Hier noch mal der Hinweis auf die Petition beim Bundestag gegen ELENA, die bereits von 16175 Bürgern gezeichnet wurde.

Quelle Bild: AK Vorrat, Lizenz: CC-BY

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