Feed auf
Postings
Kommentare

Tag-Archiv 'Bundesverfassungsgericht'

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit über 2 Jahren geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und die entsprechenden Artikel des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklärt. Siehe Pressemitteilung des BVerfG, aus der ich im folgenden zitiere:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. [...] Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Damit haben die Beschwerdeführer, u.a. auch der von mir und ca. 34.000 weiteren Bürgern bevollmächtigte Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einen wichtigen Sieg errungen. Der Aufwand hat sich also für uns alle gelohnt, die das Grundgesetz (GG) gegen ausufernde Überwachungsphantasien unserer regierenden Politiker schützen wollen.

Trotzdem ist das Urteil mit gemischten Gefühlen zu sehen und keineswegs Grund zum Ausruhen, da eine Speicherung der Kommunikationsdaten von 82 Mio. Bürgern auf Vorrat nicht schlechthin unvereinbar mit unserem Grundgesetz (Art. 10) sei, wie das BVerfG anführt:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Das BVerfG macht in der Urteilsbegründung recht detaillierte Auflagen, wie eine dem Grundgesetz entsprechende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Soll soll “die vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht” werden. Dann könne selbst bei Speicherung für 6 Monate noch nicht von Totalerfassung die Rede sein. Gleichzeitig macht das BVerfG aber klar, dass weitere Datensammlungen des Staates (die nicht weiter genannt werden, aber z.B. ELENA betreffen könnten) damit kritischer zu bewerten sind, da eine Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten eine Ausnahme sein soll:

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt.

Sprich: Wenn der Staat z.B. eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einführen wollte, die so weit gehen würde, wie das BVerfG eben noch duldet, dann wird es eng mit anderen Überwachungs- und Erfassungsmaßnahmen. Wollen wir hoffen, dass das BVerfG das ernst meint. Das BVerfG nennt Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Mich wundert ein wenig, dass das BVerfG nur den Schutzbereich des Art. 10  (Fernmeldegeheimnis) erwähnt. Gibt es nicht auch andere Artikel im GG, die zu beachten sind? Was ist mit dem neu geschaffenen Grundrecht “auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”?

Aus den unten aufgeführten Quellen kann man weitere Infos zum Urteil und zur Tragweite der Entscheidung erlangen. Besonders sei hier auf einen Artikel in den NachDenkSeiten verwiesen, der sich recht detailliert mit dem Urteil beschäftigt und dem Gericht verfassungsrechtlichen Opportunismus vorwirft, ich zitiere:

[...] Das Kuschen des Bundesverfassungsgerichts vor dem Europäischen Recht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg belegt, dass Karlsruhe das Grundgesetz nicht offensiv gegenüber der europäischen Ebene verteidigt, sondern sich europäischen Vorgaben kritiklos anpasst und nur noch innerstaatlich versucht, das Grundgesetz zu retten – was davon nach der Vorgabe aus Brüssel oder Luxemburg eben noch zu retten ist. [...]

In der Tat sind dem Gesetzgeber zwar hohe Auflagen gemacht worden, aber ein umfassender Schutz unserer Grundrechte sieht anders aus. Wir müssen also dran bleiben. Vor allem die Assimilierung und Aushöhlung unserer Rechte auf europäischer Ebene muss gestoppt werden.

Weitere Infos zum Urteil und der Debatte nach dem Urteil:

ak-vorrat-banner_15-12-2009Gestern fand die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Ich habe in diesem Blog schon des öfteren über das entsprechende Gesetz und dessen Auswirkungen berichtet. Da ich streng gegen das Gesetz bin, habe ich mich – wie fast 35.000 andere Bürger auch – an der Sammelbeschwerde vom AK Vorrat beteiligt. Denn das Gesetz verstößt massiv gegen unsere im Grundgesetz verankerten Rechte und bedroht Freiheit und Demokratie durch Einführung totalitärer Methoden.

Über die Linkliste weiter unten kann man sich detailliert über den Verhandlungsverlauf informieren. Interessant finde ich vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur schwere Bedenken gegen den Zugriff auf die Daten, sondern nun auch gegen die Speicherung an sich angemeldet hat. Denn bislang wurde nur der Zugriff eingeschränkt. Eine Kernfrage ist in der Tat, wohin das am Ende führen kann und welche Daten vom Bürger demnächst noch erfasst werden sollen. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne unserer Verfassung urteilen wird und das Gesetz vollständig kippt. Eine Datenerfassung (also nicht nur der Zugriff) ausschließlich bei hinreichendem Verdacht wäre die einzig tolerierbare Alternative.

Eine Ausnahmeregelung für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Ärzte oder Journalisten lehne ich übrigens ab: Wieso soll das Erfassen meiner kompletten elektronischen Kommunikation davon abhängen, welchen Beruf ich ausübe? Werden sich dann bald alle potentiellen Straftäter und Terroristen einen Journalisten- oder Anwalts-Ausweis zulegen, um dem Überwachungsnetz zu entgehen?

Weitere Infos dazu:

Quelle Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Gestern Abend hat es bei den Koalitionsverhandlungen eine unerwartet zügige Einigung zwischen CDU/CSU und FDP gegeben hinsichtlich der offenen Fragen beim Thema Innenpolitik. Streitpunkt waren vor allem die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz und die Web-Sperren gegen Kinderpornografie. Leider – aber auch wie zu erwarten war – sind diese Überwachungsgesetze nur mäßig eingeschränkt worden. Um es gleich zu sagen: Was uns von den designierten Koalitionspartnern als großer Sieg der Bürgerrechte verkauft wird, ist zum größten Teil eine Mogelpackung.

Bei der Vorratsdatenspeicherung ist nämlich so gut wie gar nichts geändert worden. Es soll weiter verdachtslos für 6 Monate protokolliert werden, mit wem ich wann und wo telefoniert habe, wem ich wann und wo eine Email oder SMS geschrieben oder empfangen habe und welche IP-Adresse ich beim Surfen im Internet verwendet habe. Lediglich die Auswertung dieser Daten soll auf schwere Gefahrensituationen begrenzt werden, zumindest bis das BVerfG in der Sache endgültig entscheidet. Man muss sich bewusst machen: Das BVerfG hat diese Einschränkung jedoch schon im März 2008 verkündet. Was da nun verbessert worden sein soll, erschließt sich mir nicht. Es wird also munter weiter gespeichert. Es muss aber das Ziel sein, die Speicherung der Daten eben nicht pauschal zu erlauben, sondern schon bei der Speicherung sehr hohe Hürden zu setzen. Die Verfassungsklagen müssen also aufrecht erhalten bleiben.

Bei den Web-Sperren ist in der Tat ein signifikanter Erfolg verzeichnet worden, zumindest bis auf weiteres. Denn die Sperrlisten sollen vom BKA für ein Jahr weder erstellt noch an die Provider weitergegeben werden. Vielmehr soll ein Jahr lang versucht werden, die betreffenden Seiten zu löschen. Das Gesetz wird aber wohl dennoch in Kraft treten, so dass die Sperren eben noch nicht vom Tisch sind. Inwiefern das problematisch sein kann, wird bei netzpolitik.org erörtert. Und die Zensurinfrastruktur ist erstmal geschaffen und kann jederzeit wieder aktiviert werden.
Trotzdem: Diese Wendung hin zum Löschen statt Sperren ist durchaus ein großer Erfolg der Kritiker und Bürgerrechtler. Vor allem gilt der Dank den Teilnehmern an Arbeitskreisen, Petitionen, Unterschriftsaktionen und Demos. Und nicht zuletzt der Piratenpartei. Die FDP konnte eigentlich nicht anders, als sich hier in Szene zu setzen. Vielleicht ist aber auch bei vielen in der CDU langsam die Einsicht gekommen, dass das Zugangserschwerungsgesetz untauglich und dilettantisch ist. Selbst Herr Schäuble hat sich dazu geäußert. Wir müssen aber auch hier dran bleiben.

Das BKA-Gesetz, gegen das ebenfalls eine Verfassungsklage ansteht, wurde demgegenüber nur leicht kosmetisch eingeschränkt. Verdeckte Online-Durchsuchungen sind weiterhin gesetzliches Mittel zur Strafverfolgung.

Insgesamt also eine Reihe von Kompromissen, deren praktische Implementierung und Wirkung erst abgewartet werden müssen. Bürgerrechtler sind weiterhin dringend erforderlich, denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Welche Punkte sonst noch auf der Agenda stehen sollten, hat heute der Chaos Computer Club überaus eindrucksvoll als Spickzettel digitaler Bürgerrechte publiziert.

Update: Erste Reaktionen und weitere Links zu den Einigungen:

Für besonders erwähnenswert finde ich die Tatsache, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern vom Tisch ist. Das hätte wirklich einen Dammbruch bedeutet.

Update 2: Der FoeBuD e.V. hat inzwischen eine Beurteilung der Ergebnisse veröffentlicht, die sich stark mit meinen Einschätzungen deckt. Auch der AK Vorrat hat reagiert und bezeichnet die Einigung als völlig unzureichend.

Über das BKA-Gesetz habe ich mehrfach berichtet. Nun wurde erfreulicherweise dagegen eine weitere Verfassungsbeschwerde von einigen prominenten Beschwerdeführern eingereicht.

Infos dazu:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Verwendung von Wahlcomputern, die bisher bei Bundestagswahlen eingesetzt wurden, verfassungswidrig ist. Damit schließt sich das Gericht der Meinung vieler Experten und logisch denkender Menschen an, die entgegen den Meinungen aus den Innenministerien von Bund und Ländern nicht der Meinung sind, dass Wahlcomputer hinreichend sicher sind.

Ich habe in meinem Blog schon des öfteren auf grundsätzliche Probleme mit Wahlcomputern (sinnvoll abgekürzt WC) hingewiesen (siehe [1],[2]). Daher kann man dem BVerfG nur zu diesem Urteil gratulieren. Leider müssen die Verfassungsbrecher, die verantwortlichen Politiker, wieder einmal nicht für ihr Handeln gerade stehen. Vom wirtschaftliche Schaden einmal abgesehen.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Politik auf dieses Urteil reagiert. Denn das BVerfG hat nicht grundsätzlich den Einsatz von Wahlcomputern verboten. Das war auch nicht zu erwarten. Vielmehr muss für die Verwendung von Wahlcomputern “die Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl” gewährleistet werden. Der Wähler muss den Abstimmungsprozess “jederzeit zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen” können. Diese Voraussetzung erfüllt aber bisher kein Wahlcomputer. Spannend wird nun also sein, ob die Politik schnell einen neuen Anlauf mit modifizierten Wahlcomputern unternimmt, die dann wieder gerichtlich angefechtet werden müssen. Aus meiner Erfahrung wird es sicherlich solche Politiker geben, die meinen, eine leichte Modifikation der Geräte reiche aus. Oder man wartet ab – vielleicht sogar viele Jahre – bis ein wirklich ausgereiftes System verfügbar ist, das allen Zweifeln erhaben ist. Ich hoffe, das letzere wird der Fall sein – wenn es denn überhaupt eine technische Lösung gibt, was angezweifelt werden darf. Denn wenn man auf die Richtigkeit von Wahlergebnissen nicht mehr vertrauen darf, worauf dann noch in einer Demokratie ?

Klar ist: es gibt bisher keinen Wahlcomputer, der den Auflagen des BVerfG entspricht. Letztendlich könnte es auch darauf hinauslaufen, dass man Wahlcomputer und ausgefüllte Wahlzettel parallel auswertet und vergleicht. Das Computerergebnis könnte dann verifiziert werden. Dabei muss man sich fragen, warum dann ein Wahlcomputer noch nötig sein soll. Denn ein schnell verfügbares Ergebnis, eines der Hauptargumente der WC-Lobby,  ist laut BVerfG nicht vorgeschrieben.

Es gibt eine ganze Reihe von Forschungsvorhaben mit einer Vielzahl von Vorschlägen, wie freie, geheime und nachvollziehbare Wahlen mit Hilfe einer Maschine durchgeführt werden könnten. Aber ein hinreichend manipulationssicheres und realisierbares  Konzept oder gar eine technische Lösung hat sich noch nicht herauskristallisiert. Bleibt also zu hoffen, dass die Politik – wenn überhaupt – auf eine ausgereifte Lösung wartet, bevor mündige Bürger wieder vor das BVerfG ziehen müssen.

Meldungen dazu:

Wahlcomputer werden leider schon seit einiger Zeit verstärkt auch in Deutschland eingesetzt. Genau so lange gibt es aber fundierte Kritik an Wahlcomputern (siehe hier im Blog oder Links unten), denn diese verstoßen ganz offensichtlich gegen wichtige Prinzipien freier und geheimer Wahlen, z.B. der Nachvollziehbarkeit und Manipulationssicherheit. Ich kann nur jedem als Protest empfehlen, seine Stimme an Wahlcomputern generell ungültig zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit dem Thema befassen, da die Politik es nicht einsehen will, dass die Dinger bis auf weiteres in einer Demokratie nichts zu suchen haben. Stattdessen wird uns versprochen, dass mit Wahlcomputern alles einfacher und billiger werden soll. Dass aber genau das Gegenteil passiert, wurde vielfach bewiesen, lässt viele Verantwortliche aber kalt. Es wird also Zeit, dass Wahlcomputer abgewählt werden. Entweder durch zivilen Ungehorsam oder eben durch Gerichte.

Weitere aktuelle Informationen und Nachrichten zum Thema:

Quelle: YouTube

Seit 2004 wird auf die Auszahlung von Direktversicherungen (als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge) für gesetzlich Versicherte der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig. Diese Abzocke wurde sogar auf Altverträge ausgeweitet ! Von Bestandsschutz will keiner etwas wissen, geht es doch um Milliarden. Wer also auch vor dieser neuen Regelung eine Direktversicherung abgeschlossen hat, die bei 20% Pauschalversteuerung der Beiträge durchaus attraktiv war, der muss nun von der gesamten ausgezahlten Versicherungssumme ca. 15% an die Krankenkassen abführen (über 10 Jahre verteilt). Es geht hier also für viele um bis zu 10.000€ zusätzlicher Beiträge. Das gilt sowohl für regelmäßige Renten-Zahlungen als auch für Einmalzahlungen. Die Beitragspflicht bei Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Viel schlimmer wird es, wenn man während der Laufzeit die Direktversicherung privat weiterführt, z.B. weil der neue Arbeitgeber die Versicherung nicht weiterführt. Dann werden auf die ab dann eingezahlten ohnehin sozialversicherungspflichtigen Beiträge (Nettolohn) am Ende nochmal die Krankenversicherungsbeiträge fällig. Denn nur die Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind während der Ansparphase sozialabgabenfrei. Am Ende der Laufzeit werden die privaten Beiträge nicht gesondert behandelt, handelt es sich doch nachwievor um eine betriebliche Altersvorsorge, zumindest auf dem Papier.

Die Rendite der Direktversicherung sinkt damit ganz erheblich. Diese Form der Altersvorsorge wird damit praktisch völlig uninteressant (vor allem für Direktversicherungen nach alter Regelung). Zumal Krankenversicherungsbeiträge auf normale Kapitalerträge im Rentenalter nur für freiwillig Versicherte erhoben werden. Dabei werden Menschen, die im Berufsleben freiwillig versichert waren, später zumeist Pflichtversicherte. Wenn man das Geld also privat sparen würde, bliebe das Ersparte nach jetzigem Recht fast immer krankenversicherungsfrei. Aber wer weiß schon, was sich der Gesetzgeber noch einfallen lässt, um später an unser Geld zu kommen.

Ach ja, noch etwas: Privat Versicherte zahlen überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge auf Auszahlungen einer Direktversicherung ! Woher stammt eigentlich der Begriff “Rechtsstaat” ?

Meldungen und mehr Infos dazu:

Das BVerfG hat heute über den Eilantrag entschieden, der Ende 2007 zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht wurde. Danach wurden Teile des beschlossenen Gesetzes außer Kraft gesetzt. Die Datenspeicherung an sich sei nach derzeitiger Sachlage vorläufig nicht zu beanstanden. Jedoch wurden die Bedingungen für den Abruf und die Nutzung der Daten stark eingeschränkt. So soll auf die Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden dürfen, wobei man diesbezüglich dem kürzlichen Urteil zur Online-Durchsuchung folgt. Der im Gesetz vorgesehene Zugriff wegen leichter und “per Telekommunikation begangener” Straftaten wurde verboten. Insofern kann hier von einem Teilerfolg für die Beschwerdeführer gesprochen werden.

Zitat aus der Pressemitteilung:

[...] Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).[...]

Leider ist das Speichern der Daten also derzeit nicht verboten worden. Man muss auf jeden Fall noch das eigentliche Urteil abwarten. Es steht zu befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett gekippt, sondern nur stark eingeschränkt wird. Knackpunkt wird sein, ob und wie weit noch das eigentliche verdachtslose Erfassen und Speichern der Telekommunikationsverbindungsdaten eingeschränkt wird. Eine alleinige Einschränkung der Nutzung der Daten wäre sicherlich nicht als der ganz große Erfolg zu bewerten. Denn der Grundsatz eines guten Datenschutzes – auch und vor allem im Sinne der Freiheitsrechte – ist und bleibt die Datenvermeidung.

Meldungen und Meinungen dazu:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wieder einmal bewiesen, dass die Freiheitsrechte der Bürger ein hohes Gut sind und immer wieder gegen den Gesetzgeber verteidigt werden müssen. Denn es erklärte das automatische, verdachtslose und massenhafte Erfassen von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig.

Meldungen dazu:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute das Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen heimliche Online-Durchsuchungen gemäß NRW-Gesetz verkündet. Das NRW-Verfassungsschutzgesetz wurde als grundgesetzwidrig und nichtig erklärt, da es zu schwer in die Privatsphäre eingreife und Persönlichkeitsrechte missachte. Ebenso sei das Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet verletze ebenfalls die Verfassung und sei nichtig, so das Bundesverfassungsgericht. Zugleich wurde von den Karlsruher Richtern ein neues “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” (sog. Digitale Intimsphäre) geschaffen, um die Bürger vor solchen Übergriffen zu schützen. Insofern haben die Kläger einen Erfolg verbucht.

Aber: Dieses Grundrecht sei jedoch nicht schrankenlos, so dass das Bundesverfassungsgericht heimliche Online-Durchsuchungen doch erlaubt, jedoch nur unter strengen Auflagen. So müssten “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” bestehen. Außerdem sei die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems grundsätzlich unter Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

Bleibt zu hoffen, dass die Gesetzgeber sich bei der anstehenden Schaffung neuer Gesetze (BKA-Gesetz etc.) an diese strengen Auflagen halten und dass die Maßnahmen, die aus diesen neuen Gesetzen folgen, kontrolliert werden können. Jedenfalls ist eine präventive Überwachung der Bevölkerung durch die Online-Durchsuchung verboten worden. Da aber Online-Durchsuchungen heimlich ablaufen sollen und Gerichtsurteile und Grundrechte vom Staat auch schon mal missachtet werden, bleiben Zweifel, ob der Staat sich an die Maßgaben des BVerfG halten wird. Bezeichnend ist z.B., dass die CDU sich nach dem Urteil weiterhin als “die Partei der inneren Sicherheit und des Rechtsstaates” bezeichnet, obwohl durch das heutige Urteil genau das Gegenteil bewiesen wurde: ein maßgeblich von der CDU verfasstes und beschlossenes “Verfassungsschutzgesetz” wurde vom höchsten Gericht Deutschlands als grundgesetzwidrig gekippt. Ich erkenne da beim besten Willen nicht den Anspruch, die Partei des Rechtsstaats zu sein. Grundrechtsterroristen wäre der bessere Ausdruck, um in der alles auf den Terror beziehenden Nomenklatur des Staates zu bleiben.

Seien wir also weiterhin wachsam !! Das Kippen der Vorratsdatenspeicherung wäre wichtiger, da dabei ohne Verdacht in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aller Bürger eingegriffen wird.

Weitere Infos:

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
Piratenbanner_2_2.png