Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, dass auf dem zukünftigen elektronischen Personalausweis dieFingerabdrücke nur optional gespeichert werden. Die Abgabe und Speicherung der Fingerabdrücke soll freiwillig sein.
Welche Gefahren und Irrwege mit der Verwendung von Fingerabdrücken verbunden sind, habe ich bereits in diesem Beitrag beschrieben. Bleibt zu hoffen, dass man an diesem Entschluss festhält oder – besser noch – den Fingerabdruck völlig aus den Ausweisen verbannt. Denn durch die Freiwilligkeit wird es ein Merkmal geben, in dem sich die Personalausweise einzelner Bürger unterscheiden werden. Diejenigen, die sich nicht erkennungsdienstlich behandeln lassen wollen und ihre persönlichsten Daten dem Staat vorenthalten, werden als solche erkennbar sein. Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele Bürger dazu entschließen, die Fingerabdrücke nicht abzugeben. Wachsamkeit und Widerstand gegen die Einführung des gläsernen Bürgers bleiben wichtig.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat in seiner neusten Mitgliederzeitschrift den Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble veröffentlicht. Der CCC will mit dieser Aktion darauf aufmerksam machen, dass biometrische Fingerabdrücke nicht zur zweifelsfreien Identifizierung von Personen geeignet sind, wie sie bereits beim ePass und demnächst auch beim Personalausweis Anwendung findet. Kommen die Identifizierungsmerkmale in falsche Hände, steht einem Mißbrauch nicht mehr viel im Wege, zumal man diese Merkmale nicht ändern kann wie eine PIN. Die biometrische Vollerfassung aller Bürger ist mit erheblichen Risiken verbunden und daher ein Irrweg, wie ich schon hier beschrieben habe.
Wie auf Heise berichtet wurde, gibt es nun die erste Verfassungsbeschwerde gegen den biometrischen Reisepass, für den seit dem 1. Nov. 2007 dem Bürger Fingerabdrücke abgenommen und diese dann auf dem ePass gespeichert werden. Vor einem Verwaltungsgericht ist bereits seit Mitte Dezember eine Klage anhänglich, siehe mein Blog-Beitrag. Man kann nur hoffen, dass die Klagen erfolgreich sind.