Scanning von Autokennzeichen verfassungswidrig
Gepostet in Bürgerrechte, Datenschutz am 11. Mrz 2008
Das Bundesverfassungsgericht hat heute wieder einmal bewiesen, dass die Freiheitsrechte der Bürger ein hohes Gut sind und immer wieder gegen den Gesetzgeber verteidigt werden müssen. Denn es erklärte das automatische, verdachtslose und massenhafte Erfassen von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig.
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