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Tag-Archiv 'Krankenversicherung'

Auch der VDI ist sich nicht zu schade, der privaten Finanzwirtschaft eine Plattform für unreflektierte Werbung für die betriebliche Altersvorsorge zu bieten. In den VDI nachrichten Ausgabe Nr. 42/2011 erschien am 21.10.2011 ein Artikel mit der Überschrift “Vorfahrt für die betriebliche Altersvorsorge” in einer Rubrik zur Leseraktion “Professionelle Finanzplanung”. Dort beschreibt eine private Vermögensverwaltung die Vorzüge der betrieblichen Altersvorsorge am Beispiel einer Direktversicherung (vor allem nach altem Muster von vor 2005). Gehen wir mal der Reihe nach durch die wichtigsten Zitate aus dem Artikel, wobei ich Namen anonymisiert habe.

[...] Deshalb verlässt er [Anm.: der Coaching-Kunde] sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern nutzt auch die betriebliche Altersvorsorge. „Vorbildlich!“,lobt Finanzcoach Max Mustermann, Vorstand der ABC Vermögensverwaltung. [...]

Natürlich vorbildlich aus Sicht der Finanzindustrie. Der VDI nachrichten Leser muss hier genau darauf achten, wessen Interessen bei der Finanzberatung vertreten werden. Es geht darum, die gesetzliche Rente schlecht zu reden und Versicherungsprodukte zu verkaufen, bei denen dann natürlich vor allem die Vorteile erörtert werden.

[...] „Die Angebote des Arbeitgebers sollte man immer vorrangig nutzen“, bestätigt Finanzplaner Mustermann. Ein wesentlicher Vorteil liege in der staatlichen Förderung: In der Sparphase bleiben Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgaben- und steuerfrei. [...]

Der Finanzfachmann verliert natürlich kein Wort darüber, dass bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig wird. Das sind derzeit ca. 17.5%, wobei dies nur für gesetzlich Versicherte gilt. Von 100.000€ Kapitalauszahlung werden also bei Fälligkeit ca. 17.500€ der Krankenkasse überwiesen (über 10 Jahre gestreckt). Und wie hoch die Beitragssätze in 30 Jahren sein werden, kann heute niemand sagen. Prima wäre natürlich für den Vermögensverwalter, wenn bei der Beratung gleich eine private Krankenversicherung mitverkauft würde, um diesem Abzug zu entgehen. Das alles kann man inkl. einem persönlichen Rechenbeispiel nachlesen in meinem Beitrag “Neues Urteil zu Krankenversicherungsbeiträgen bei Direktversicherungen“.

[...] Die ausgezahlten Leistungen muss der Rentner dafür später versteuern – dann aber häufig mit einem geringeren Steuersatz als während der Berufstätigkeit mit hohem Arbeitseinkommen. Mustermann: „Dieser Stundungseffekt überwiegt selbst eventuelle Renditenachteile der betrieblichen gegenüber privaten Vorsorgeformen.“ [...]

Der im Alter vermeintlich günstigere Steuersatz ist auch ein beliebtes Argument für die steuerlich begünstigte Altersvorsorge neueren Datums. Aber wissen wir denn heute, wie hoch in 30 Jahren der persönliche Steuersatz sein wird? Wie wahrscheinlich ist es, dass sich dieser Vorteil im Laufe der nächsten Jahre in Luft auflöst, weil der Staat sich das heute “geschenkte” Geld in 30 Jahren über höherer Steuern wieder rein holt, ja sogar rein holen muss?

[...] „Klassische Lebensversicherungen haben im vergangenen Jahr im Schnitt 4,3 % Rendite erwirtschaftet. Aber die Direktversicherung rentiert sich auf Grund der Förderung prinzipiell besser.“  [...]

Die Direktversicherung rentiert sich nach heutiger Sicht nur, wenn man bis zum Ende durchhält, die Steuerersparnisse in der Ansparphase konsequent in einen parallel laufenden Sparvertrag einzahlt, man immer am Grenzsteuersatz verdient und in der Ansparphase möglichst noch Sozialabgaben spart, also unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, was für Ingenieure eher unwahrscheinlich ist und auch mit “nahe am Grenzsteuersatz verdienen” kollidiert. Siehe o.g. Beitrag. Die Direktversicherung lohnt sich nach heutigem Ermessen meist für privat Krankenversicherte. Für alle anderen lohnt es sich kaum oder gar nicht, ist sogar in vielen Fällen kontraproduktiv, weil man u.U. die eigene gesetzliche Sozialabsicherung schwächt. Es lohnt sich natürlich für die Verkäufer dieser Finanzprodukte. Immer.

Weitere Infos:

In meinem Artikel “Voller Krankenversicherungsbeitrag bei Auszahlung von Direktversicherungen” hatte ich vor über zwei Jahren erörtert, dass seit 2004 der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig wird, wenn man eine betriebliche Direktversicherung ausgezahlt bekommt. Auch hatte ich moniert, dass dies selbst bei privat weitergeführter Versicherung (z.B. wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht übernimmt) der Fall ist.

Das BVerfG hat nun erfreulicherweise am 28.9.2010  im Verfahren 1 BvR 1660/08 entschieden , dass zumindest die anteiligen Kapitalleistungen nicht beitragspflichtig sind, wenn die Direktversicherung privat auf eigenen Namen und mit eigenen Beiträgen weitergeführt wurde. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung auf den Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer umgeschrieben wurde! Zitat aus dem Urteil (III. bb):

[...] Soweit das Bundessozialgericht jedoch auch Kapitalleistungen, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat, der Beitragspflicht nach § 229 SGB V unterwirft, überschreitet es die Grenzen zulässiger Typisierung, weil sie sich dann nicht mehr von Leistungen aus privaten Lebensversicherungen von Arbeitnehmern unterscheiden, welche nicht der Beitragspflicht unterliegen. [...]

Die Beitragspflicht für alle anderen Direktversicherungen, die bis zum Schluss auf den Namen des Arbeitgebers laufen, wurde hingegen nochmals bestätigt, denn sie ist laut BVerfG-Pressemitteilung vom 15.10.2010

[...] den betroffenen Versicherten zumutbar, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. [...]

Damit bleibt die betriebliche Direktversicherung zumindest für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unattraktiv, da man im Erwerbsleben zwar nur 20% Steuern auf die Beiträge zahlt, aber eben keine Krankenversicherungsbeiträge in der GKV spart. Bei 40% Grenzsteuersatz spart man zwar etwa 20% auf die Beiträge, aber die Crux ist, dass man später die vollen Krankenversicherungsbeiträge von heute ca. 15%  auf die komplette Kapitalleistung inkl. Zinsen und Überschüsse entrichten muss. Ohne jetzt eine Rechnung gemacht zu haben, dürften die kumulierten Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter höher sein als die Steuerersparnis während der Einzahlungsphase. Und bei 15% wird der Krankenversicherungsbeitrag bestimmt nicht stehen bleiben, so dass die Abzocke eigentlich nur schlimmer werden kann. Alles in allem ist also weiterhin der Gesetzgeber zu kritisieren, der solchen Unsinn auch noch als betriebliche Altersvorsorge anpreist.

Leider beziehen sich die vorliegenden Urteile des BVerfG auf ganz bestimmte Fälle. Mich würde interessieren, wie sich der viel gepriesene Gleichheitssatz mit der Tatsache verträgt, dass privat Versicherte überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Kapitalleistung zahlen müssen, während der gesetzlich versicherte Rentner für eine Auszahlung von 70.000 € insgesamt ca. 10.780€ Beiträge abdrücken muss. (Nachtrag s.u., tatsächlich sind es Stand 01.01.2011 sogar 12.390€).

Weitere Infos dazu:

Nachtrag:

1) Neben den Krankenversicherungsbeiträgen (KV) müssen natürlich auch Beiträge zu Pflegeversicherung (PV) abgeführt werden. Stand 01.01.2011 wären das 15,5% für die Kranken- und 2,2% für die Pflegeversicherung für Kinderlose. Die 15% oben sind also geschönt.

2) Ich habe heute mal einige Szenarien bezogen auf meine Direkt-Lebensversicherung durchgerechnet. Hier die Ergebnisse (alle Renditen p.a.):

a) Die Brutto-Gesamtrendite nach einer Laufzeit von 33 Jahren (bis zum 65. Lebensjahr) beträgt ca. 3,55%. Die Versicherung hat einen Garantiezins von 4,00%. Die Differenz erklärt sich aus Kosten und den Beiträgen zur Risikoabsicherung im Todesfall, wobei die Kosten bei weitem überwiegen dürften. Die Rendite von 3,55% ist die Rendite vor Abführung der KV- und PV-Beiträge.

b) Wenn nun nach seit 2004 geltendem Recht (rückwirkend auch für meinen Altvertrag!) die vollen KV- und PV-Beiträge im Rentenalter abgeführt werden müssen, dann bleibt eine Rendite von 2,53% übrig (dabei werden zur einfachen Berechnung die Beiträge auf einen Schlag bei Kapitalauszahlung gezahlt). Fast ein Drittel der Rendite wird also von den KV- und PV-Beiträgen aufgezehrt! Eine Rendite von 2,53% nach 33 Jahren Einzahlung! Wow, das haut einen fast um. Mit anderen Worten: eigentlich indiskutabel.

c) Wenn ich die Direktversicherung schon mit 60 abrufen würde, bliebe von der eigentlich beim Abschluss der Versicherung zugesicherten Rendite von 3,49% nur 2,26% übrig.

d) Bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren müsste ich mindestens 5.800€ mehr KV- und PV-Beiträge zahlen als ich während der Ansparphase Steuern gespart hätte.

e) Die Rechnung wäre noch verheerender, wenn der KV- und PV-Beitragssatz – wie uns viele heute schon prophezeien – steigen würde. Bei einem Beitragssatz von nicht unrealistischen 19,5% (KV) und 3,00% (PV) in 20 Jahren, würde die Netto-Rendite zwischen 1,88% und 2,21% liegen (je nach Renteneintrittsalter).

f) Würde ich meine Versicherung in 2011 beitragsfrei stellen, käme am Ende (nach 14 Jahren Beitragszahlung und 19 Jahren Wartezeit) eine Rendite von 1,64% heraus. Bei o.g. steigenden KV- und PV-Beitragssätzen sogar nur 1,41%. Ursprüngliche Rendite ohne KV- und PV-Beiträge wäre dabei 2,38%.

g) Wenn ich statt betrieblicher Direktversicherung die gleichen Beiträge in einen privaten Sparvertrag stecken würde, dann müsste der Vertrag einen Zinssatz von 4,74% bis 4,82% haben, damit ich die gleiche Brutto-Kapitalleistung (entsprechend der originalen Versicherungssumme) erhalten würde. Dabei sind Kapitalsteuern nach heutigen Recht bereits eingerechnet. Der Zinssatz klingt nicht so unrealistisch auf 33 Jahre gesehen. Man sieht also, was privat möglich wäre, um das gleiche Brutto-Kapital anzusparen, worauf dann eben keine KV- und PV-Beiträge mehr zu leisten wären (nach heutigem Recht für pflichtversicherte Rentner; da wird der Staat sich sicherlich auch noch was einfallen lassen).

h) Anders gerechnet würde ein privater Sparvertrag aus voll versteuertem Gehalt bei 4,00% Verzinsung über die gesamte Laufzeit (entsprechend dem o.g. Garantiezins)  ca. 6.300 bis 6.600€ mehr Kapital bringen als die tolle steuerlich begünstigte Direktversicherung nach heute gültigen Konditionen. Dieser Betrag entspricht übrigens ziemlich genau dem aufzubringenden Beitrag für eine Risikolebensversicherung bis zum 65. Lebensjahr, sollte diese denn – vor allem über eine so lange Zeit – erforderlich sein.

Fazit: Das Ganze kann eigentlich nicht wahr sein und auch nicht mit rechten Dingen zugehen. Es würde mich interessieren, ob das BVerfG auch mal so eine Rechnung aufgestellt hat, bevor es die Praxis als zumutbar tituliert hat.

Was soll ich nun also tun?

Nachtrag 2 (23.10.2010):

Nachdem ich darauf aufmerksam gemacht wurde (siehe Kommentare), dass ich die Steuerersparnisse nicht in die Renditeberechnungen einbezogen habe, habe ich die Berechnungen wiederholt. Dabei habe ich angenommen, dass in der Einzahlphase eine Steuerersparnis bis zum maximalen Grenzsteuersatz stattfindet (also 22 Prozentpunkte Steuerersparnis). Diese Steuervorteile habe ich dann sogar fiktiv bis zum Versicherungsende mit 4% p.a. verzinst, was bis zum Versicherungsende fast zu einer Verdoppelung der gesparten Steuer führt. Das daraus gebildete Kapital habe ich dann zur Versicherungssumme hinzuaddiert, wovon zuvor die fälligen KV- und PV-Beiträge abgezogen wurden.

Hier die Ergebnisse analog zu Punkt 2 im ersten Nachtrag oben:

a) Die fiktive Gesamtrendite ohne KV- und PV-Beiträge, jedoch unter Berücksichtigung der über die gesamte Laufzeit verzinsten Steuerersparnisse beträgt 4,46%. Ohne Steuerersparnisse wären es 3,55%. Daraus ergibt sich ein maximaler Renditekick von ca. 0,9 Prozentpunkten.

b) Die zu erwartende Gesamtrendite nach Abzug der KV- und PV-Beiträge und unter Berücksichtigung der Steuerersparnisse beträgt 3,64%. Die KV- und PV-Beiträge verringern die Rendite also um mindestens 0,8 Prozentpunkte. Die verzinsten Steuerersparnisse und die am Ende fälligen KV- und PV-Beiträge halten sich demnach in etwa die Waage. Anders gesagt: Das fiktive, netto zur Verfügung stehende Endkapital entspräche recht genau der Versicherungssumme.

c) Bei Abruf mit 60 beträgt die Gesamtrendite unter Einbeziehung von Steuern und Beiträgen ebenfalls 3,64%.

d) Insgesamt ist die Summe der verzinsten Steuerersparnisse um 1.770€ höher als die gezahlten KV- und PV-Beiträge. Wenn die Steuerersparnisse nicht verzinst würden, bliebe es jedoch bei 5.800€ mehr gezahlten KV- und PV-Beiträgen. Nur wenn man also den Steuervorteil konsequent während der gesamten Laufzeit in einen guten Sparvertrag einbringt, ergibt sich ein kleiner Vorteil in der Gesamtbilanz. Wobei die Beispielrechnung wie oben erwähnt davon ausgeht, dass man immer Steuern bis zum maximalen Grenzsteuersatz spart, was das Optimum wäre.

e) Bei höheren Beitragssätzen (19,5%+3%) bleibt nach Abzug der KV- und PV-Beiträge von ursprünglich erwarteten 4,46% nur maximal 3,40% Rendite übrig.

f) Die Gesamtrendite bei Beitragsfreistellung in 2011 (nach 14 Jahren Ansparzeit) wäre unter Einbeziehung von Steuern und Beiträgen 2,67%.

g) Keine Änderung zu oben. Eine Rendite von 4,74% bis 4,82% p.a. würde für einen mit voll versteuerten Beiträgen bedienten Sparplan ausreichen, um das Kapital gemäß Versicherungssumme zu erhalten.

h) Aufgrund der verzinsten Steuervorteile ergibt sich ein anderes Bild. Bei 4,00% Verzinsung mit privater Vorsorge würden maximal ca. 12.000€ Kapital fehlen gegenüber der Direktversicherung.

Fazit: Die Rechnung sieht unter Einbeziehung der Steuervorteile natürlich schon ein wenig anders aus. Aber eigentlich nur für den Fall, dass man bis zum Rentenalter die Steuerersparnisse konsequent verzinst und immer maximale Steuern spart, fressen die KV- und PV-Beiträge die Steuerersparnisse nicht komplett auf. In der Praxis kann man eher von einem Nullsummenspiel ausgehen, tendenziell aufgrund steigender KV- und PV-Beitragssätze und prekärer Beschäftigungverhältnisse aber unter ungünstigem Vorzeichen für den Versicherten. Bereits länger laufende Verträge (z.B. mit 4% Garantiezins) bleiben einigermaßen rentabel, wenn man bis zum Ende durchhält und maximale Vorteile erhält. Das tröstet aber nicht darüber hinweg, dass die Krankenversicherung am Ende ziemlich genau die 20% vom Kapital erhält, die man sich vorher mühsam durch Steuervorteile erwirtschaftet haben muss.

Zu bedenken sind auch die hohen volkswirtschaftlichen Kosten für dieses aufwändige Bürokratiemonster, an dem der Gesetzgeber zudem jederzeit und je nach Kassenlage herumschrauben kann. Die vom Staat geförderte betriebliche Altersvorsorge ist demnach über die Jahre gerechnet volkswirtschaftlicher Unsinn, bietet für die meisten Bürger keine Vorteile und spült hohe Subventionen in die Kassen der privaten Finanzwirtschaft.

Seit 2004 wird auf die Auszahlung von Direktversicherungen (als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge) für gesetzlich Versicherte der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig. Diese Abzocke wurde sogar auf Altverträge ausgeweitet ! Von Bestandsschutz will keiner etwas wissen, geht es doch um Milliarden. Wer also auch vor dieser neuen Regelung eine Direktversicherung abgeschlossen hat, die bei 20% Pauschalversteuerung der Beiträge durchaus attraktiv war, der muss nun von der gesamten ausgezahlten Versicherungssumme ca. 15% an die Krankenkassen abführen (über 10 Jahre verteilt). Es geht hier also für viele um bis zu 10.000€ zusätzlicher Beiträge. Das gilt sowohl für regelmäßige Renten-Zahlungen als auch für Einmalzahlungen. Die Beitragspflicht bei Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen wurde jüngst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Viel schlimmer wird es, wenn man während der Laufzeit die Direktversicherung privat weiterführt, z.B. weil der neue Arbeitgeber die Versicherung nicht weiterführt. Dann werden auf die ab dann eingezahlten ohnehin sozialversicherungspflichtigen Beiträge (Nettolohn) am Ende nochmal die Krankenversicherungsbeiträge fällig. Denn nur die Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind während der Ansparphase sozialabgabenfrei. Am Ende der Laufzeit werden die privaten Beiträge nicht gesondert behandelt, handelt es sich doch nachwievor um eine betriebliche Altersvorsorge, zumindest auf dem Papier.

Die Rendite der Direktversicherung sinkt damit ganz erheblich. Diese Form der Altersvorsorge wird damit praktisch völlig uninteressant (vor allem für Direktversicherungen nach alter Regelung). Zumal Krankenversicherungsbeiträge auf normale Kapitalerträge im Rentenalter nur für freiwillig Versicherte erhoben werden. Dabei werden Menschen, die im Berufsleben freiwillig versichert waren, später zumeist Pflichtversicherte. Wenn man das Geld also privat sparen würde, bliebe das Ersparte nach jetzigem Recht fast immer krankenversicherungsfrei. Aber wer weiß schon, was sich der Gesetzgeber noch einfallen lässt, um später an unser Geld zu kommen.

Ach ja, noch etwas: Privat Versicherte zahlen überhaupt keine Krankenversicherungsbeiträge auf Auszahlungen einer Direktversicherung ! Woher stammt eigentlich der Begriff “Rechtsstaat” ?

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