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Tag-Archiv 'Überwachung'

Besonders die einschlägigen Politiker der CDU, allen voran Wolfgang Bosbach und der Bundesinnenminister, haben bereits kurz noch Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert, schnell eine neue Regelung einzuführen, da ansonsten Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden könnten und gar die Sicherheit des Landes gefährdet sei. Ha, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 2 Jahre lang wurden die Grundrechte der Bürger eklatant verletzt. Durch eine Regelung, die ursprünglich nur zur “Terrorbekämpfung” gedacht war, im Laufe der Zeit aber für alle möglichen Straftaten angewandt werden sollte (wenn das BVerfG nicht schon in Eilentscheiden eingeschritten hätte). Für einen 2 Jahre andauernden  Rechtsbruch dieser Qualität wäre jeder Bürger in den Knast gekommen. Doch die gleichen Politiker, die solche verfassungswidrigen Gesetze machen und wider besseren (Ge-)Wissens einführen, bleiben auf ihren Posten und gieren nach weiteren, schnell gemachten “Sicherheits”-Gesetzen. Unfassbar. Zumal die Aufklärung von Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich war und weiterhin möglich ist, auch anhand gezielt eingesetzter Telekommunikationsüberwachung bei hinreichendem Verdacht.

Herr Bosbach, ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit! vom AK Vorrat. Oder greifen Sie zum Buch “Angriff auf die Freiheit“. Dort könne Sie Fakten erfahren und erkennen, welchen gefährlichen Unsinn Sie meiner Meinung nach vertreten. Und wenn Sie schon meinen, Straftaten durch allumfassende Bespitzelung aller Bürger aufklären zu müssen (das hatten wir schon zwei mal auf deutschem Boden in den letzten 75 Jahren!), dann weiten Sie die Maßnahmen doch umgehend auf andere Lebensbereiche aus!

Denn Kriminelle kommunizieren auch auf herkömmlichen Wegen wie der Briefpost. Also, Herr Bosbach, machen Sie ein Gesetz, das die Postdienstleister zwingt, Absender und Adressen aller deutschen Briefe und Pakete zu erfassen und zu speichern, inkl. Einwurfort der Sendung, Zeit, Name, Anschrift, etc. Denn wenn wir alle Nachrichten dieser Art voll erfassen, ließen sich ganz sicher mehr Straftaten aufklären, wie z.B. Erpressungen und Morddrohungen. Das bezweifelt niemand. Aber entspricht das dem Gedankengut, aus dem die Freiheitsrechte nach der Schreckensherrschaft 1945 abgeleitet wurden? Nein. Es führt auch nicht zu mehr Sicherheit, außer man meint, ein totalitärer Staat bringe Sicherheit (für alle).

Zweites Beispiel, Herr Bosbach: Straftaten aller Art werden auf deutschen Straßen geplant und auch ausgeführt (Trunkenheit, Fahrerflucht, Bankraub, Mord, Vergewaltigung, etc.). Also, nichts wie her mit einem Gesetz, welches die KFZ-Fahrten aller Bürger erfasst. An jeder Auf- und Ausfahrt aller Autobahnen und Bundesstraßen (fangen wir mal klein an) werden Kameras installiert, welche die Kennzeichen aller KFZ erfasst, die zu einer bestimmten Zeit auf Straße Nr. X fahren. Erfasst werden durch Kameras oder implantierte RFID-Chips auch die Gesichter und Namen aller Insassen. Wir dürfen keinen rechtsfreien Raum Straßenverkehr dulden, oder? Auch könnten wir die Erfassung auf Fußgänger ausweiten mit Kameras an jeder Haustür, aber wir wollen ja nicht übertreiben. Oder wo liegt die Grenze, Herr Bosbach?

Erst wenn die Überwachung unserer normalen Post und aller KFZ-Bewegungen installiert ist, Herr Bosbach, dann kommen Sie wieder und argumentieren Sie, dass Sie auch meine Telekommunikationsdaten speichern müssen. Vorher halten Sie sich bitte fern von meinen Rechten!

Nachträge:
1) netzpolitik.org hat auf eine ZDF-Sendung “Schluss mit Vorratsdatenspeicherung” hingewiesen, in der am 04.03 über das Urteil diskutiert wurde, u.a. mit Wolfgang Bosbach. Leider war die Sendung viel zu kurz und zu ausschweifend. Die Probleme der Vorratsdatenspeicherung wurden nur wenig angesprochen. Viele Argumente von Herrn Bosbach hätte man recht einfach entkräften können, wie z.B. der Hinweis, dass der Staat doch weniger über uns wisse als z.B. Google. Die Nutzung von Google (wie auch aller anderen Angebote der Privatwirtschaft) ist freiwillig und der Staat hat nun mal das Gewaltmonopol. Google wird niemals vor meiner Tür auftauchen und mein Haus durchsuchen wollen, weil z.B. meine IP-Adresse angeblich mit einer Straftat zu tun hatte, aber der Staat kann es ohne große Hürde. Darum sind Daten in der Hand des Staates viel gefährlicher. Unsere Geschichte ist doch das beste Beispiel.

2) Ein Radiobeitrag von Deutschlandradio befasste sich am 05.03 mit dem Thema unter dem Titel Datenspuren im Internet – Was schützt uns vor Mißbrauch?. Siehe Audio-Player unten.

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Quelle Audio-Stream: Deutschlandradio

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit über 2 Jahren geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und die entsprechenden Artikel des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklärt. Siehe Pressemitteilung des BVerfG, aus der ich im folgenden zitiere:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. [...] Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Damit haben die Beschwerdeführer, u.a. auch der von mir und ca. 34.000 weiteren Bürgern bevollmächtigte Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einen wichtigen Sieg errungen. Der Aufwand hat sich also für uns alle gelohnt, die das Grundgesetz (GG) gegen ausufernde Überwachungsphantasien unserer regierenden Politiker schützen wollen.

Trotzdem ist das Urteil mit gemischten Gefühlen zu sehen und keineswegs Grund zum Ausruhen, da eine Speicherung der Kommunikationsdaten von 82 Mio. Bürgern auf Vorrat nicht schlechthin unvereinbar mit unserem Grundgesetz (Art. 10) sei, wie das BVerfG anführt:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Das BVerfG macht in der Urteilsbegründung recht detaillierte Auflagen, wie eine dem Grundgesetz entsprechende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Soll soll “die vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht” werden. Dann könne selbst bei Speicherung für 6 Monate noch nicht von Totalerfassung die Rede sein. Gleichzeitig macht das BVerfG aber klar, dass weitere Datensammlungen des Staates (die nicht weiter genannt werden, aber z.B. ELENA betreffen könnten) damit kritischer zu bewerten sind, da eine Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten eine Ausnahme sein soll:

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt.

Sprich: Wenn der Staat z.B. eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einführen wollte, die so weit gehen würde, wie das BVerfG eben noch duldet, dann wird es eng mit anderen Überwachungs- und Erfassungsmaßnahmen. Wollen wir hoffen, dass das BVerfG das ernst meint. Das BVerfG nennt Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Mich wundert ein wenig, dass das BVerfG nur den Schutzbereich des Art. 10  (Fernmeldegeheimnis) erwähnt. Gibt es nicht auch andere Artikel im GG, die zu beachten sind? Was ist mit dem neu geschaffenen Grundrecht “auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”?

Aus den unten aufgeführten Quellen kann man weitere Infos zum Urteil und zur Tragweite der Entscheidung erlangen. Besonders sei hier auf einen Artikel in den NachDenkSeiten verwiesen, der sich recht detailliert mit dem Urteil beschäftigt und dem Gericht verfassungsrechtlichen Opportunismus vorwirft, ich zitiere:

[...] Das Kuschen des Bundesverfassungsgerichts vor dem Europäischen Recht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg belegt, dass Karlsruhe das Grundgesetz nicht offensiv gegenüber der europäischen Ebene verteidigt, sondern sich europäischen Vorgaben kritiklos anpasst und nur noch innerstaatlich versucht, das Grundgesetz zu retten – was davon nach der Vorgabe aus Brüssel oder Luxemburg eben noch zu retten ist. [...]

In der Tat sind dem Gesetzgeber zwar hohe Auflagen gemacht worden, aber ein umfassender Schutz unserer Grundrechte sieht anders aus. Wir müssen also dran bleiben. Vor allem die Assimilierung und Aushöhlung unserer Rechte auf europäischer Ebene muss gestoppt werden.

Weitere Infos zum Urteil und der Debatte nach dem Urteil:

Ein sehr bemerkenswertes Interview mit Ilja Trojanow unter dem Titel “Die Welt als Panic-Room?” wurde letzten Sonntag im Deutschlandfunk veröffentlicht. Siehe auch Artikel bei netzpolitik.org. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Nacktscanner berichtet Ilja Trojanow, welche treibende Kraft uns zur Annahme verleitet, der Staat müsse für allumfassende Sicherheit sorgen, und warum das ein Irrweg ist und gestoppt werden muss.

An dieser Stelle sei auch auf die Online-Petition gegen Nacktscanner hingewiesen.

Das Interview kann als MP3-Datei heruntergeladen oder direkt hier im Player (ca. 23 Minuten lang) angehört werden:

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Quelle: Deutschlandfunk

ak-vorrat-banner_15-12-2009Gestern fand die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Ich habe in diesem Blog schon des öfteren über das entsprechende Gesetz und dessen Auswirkungen berichtet. Da ich streng gegen das Gesetz bin, habe ich mich – wie fast 35.000 andere Bürger auch – an der Sammelbeschwerde vom AK Vorrat beteiligt. Denn das Gesetz verstößt massiv gegen unsere im Grundgesetz verankerten Rechte und bedroht Freiheit und Demokratie durch Einführung totalitärer Methoden.

Über die Linkliste weiter unten kann man sich detailliert über den Verhandlungsverlauf informieren. Interessant finde ich vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur schwere Bedenken gegen den Zugriff auf die Daten, sondern nun auch gegen die Speicherung an sich angemeldet hat. Denn bislang wurde nur der Zugriff eingeschränkt. Eine Kernfrage ist in der Tat, wohin das am Ende führen kann und welche Daten vom Bürger demnächst noch erfasst werden sollen. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne unserer Verfassung urteilen wird und das Gesetz vollständig kippt. Eine Datenerfassung (also nicht nur der Zugriff) ausschließlich bei hinreichendem Verdacht wäre die einzig tolerierbare Alternative.

Eine Ausnahmeregelung für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Ärzte oder Journalisten lehne ich übrigens ab: Wieso soll das Erfassen meiner kompletten elektronischen Kommunikation davon abhängen, welchen Beruf ich ausübe? Werden sich dann bald alle potentiellen Straftäter und Terroristen einen Journalisten- oder Anwalts-Ausweis zulegen, um dem Überwachungsnetz zu entgehen?

Weitere Infos dazu:

Quelle Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Schon zum 10. Mal wurden in Deutschland die BigBrotherAwards verliehen, um besonders gravierende Verletzungen von Datenschutz und Privatsphäre zu “ehren”. Zu den Preisträgern 2009 gehört Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der für sein Lebenswerk ausgezeichnet wurde, “den demokratischen Rechtsstaat in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen”.

Leider wird Herr Schäuble derzeit wieder als Innenminister gehandelt. Sollte er wirklich sein Amt behalten, wären weitere 4 Jahre Abbau der Grundrechte vorprogrammiert, hat Herr Schäuble doch bereits weitere Wünsche wie den Ausbau des Verfassungsschutzes zur Geheimpolizei geäußert. Dabei wäre es die beste Maßnahme vom Verfassungsschutz, uns vor dem Raubbau unserer Verfassung zu schützen. Nur wäre Herr Schäuble dann selbst ganz schnell im Visier…

Weitere Infos:

Immer wieder gerne lege ich die Finger in die Wunde der politischen Meinungsmache in den Medien. Die Rheinische Post (RP), immer noch meine lokale Zeitung auf Papier, ist in dieser Hinsicht schon länger auffällig. Nachdem gestern die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Innenpolitik bekannt wurden, schreibt heute die RP auf der Politik-Seite A4 zu den geklärten Punkten der Verhandlungen:

[...] Speicherung von Telefondaten nur bei schwerer Gefahrenlage [...]

Entweder ist das eine bewusste Irreführung der traditionellen Zeitungsleser oder das Ergebnis schlechter Recherche bzw. Unkenntnis in der Sache. Denn die Daten werden auch weiterhin munter gespeichert (und nicht nur die Telefondaten!). Nur die Auswertung soll bei “schwerwiegende Gefahrensituationen” erfolgen, was auch immer dies bedeutet und sicherlich schnell an die Gegebenheiten angepasst werden kann.

In der Online-Version der RP (Reiter 9) findet man hingegen die korrekten Fakten:

[...] Vorratsdatenspeicherung: Hier soll die Nutzung der Daten künftig nur bei schwerwiegenden Gefahrensituationen möglich sein. [...]

Wenn man mal Absicht unterstellt, erkannt man, dass die Leser der Printausgabe mit Halbwahrheiten gefüttert werden. Diese Leser, die sich vielleicht überwiegend aus der Zeitung informieren, sind eher die Wähler der großen Volksparteien. Wer sich online informiert, zumeist Jüngere und Gebildete, den kann man nicht so schnell manipulieren. Denn im Netz herrscht noch Meinungsvielfalt. In jedem besseren Blog oder Forum kann man die Fakten erfahren. Nur bei der RP mit mehr als 1 Mio. Lesern nicht? Selbst die Tagesschau, um nur ein Beispiel zu nennen, hat sich an die Fakten gehalten.

Vielleicht leidet die Printversion der RP jedoch nur an schlechtem Journalismus. Einer der heutigen Autoren war jedenfalls auch bei den Web-Sperren sehr nachlässig bei der Berichterstattung. Wie Studien zeigen, sind Journalisten leider immer häufiger Sprachrohre reiner PR anstatt auf eigene Recherchen zu setzen.

Gestern Abend hat es bei den Koalitionsverhandlungen eine unerwartet zügige Einigung zwischen CDU/CSU und FDP gegeben hinsichtlich der offenen Fragen beim Thema Innenpolitik. Streitpunkt waren vor allem die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz und die Web-Sperren gegen Kinderpornografie. Leider – aber auch wie zu erwarten war – sind diese Überwachungsgesetze nur mäßig eingeschränkt worden. Um es gleich zu sagen: Was uns von den designierten Koalitionspartnern als großer Sieg der Bürgerrechte verkauft wird, ist zum größten Teil eine Mogelpackung.

Bei der Vorratsdatenspeicherung ist nämlich so gut wie gar nichts geändert worden. Es soll weiter verdachtslos für 6 Monate protokolliert werden, mit wem ich wann und wo telefoniert habe, wem ich wann und wo eine Email oder SMS geschrieben oder empfangen habe und welche IP-Adresse ich beim Surfen im Internet verwendet habe. Lediglich die Auswertung dieser Daten soll auf schwere Gefahrensituationen begrenzt werden, zumindest bis das BVerfG in der Sache endgültig entscheidet. Man muss sich bewusst machen: Das BVerfG hat diese Einschränkung jedoch schon im März 2008 verkündet. Was da nun verbessert worden sein soll, erschließt sich mir nicht. Es wird also munter weiter gespeichert. Es muss aber das Ziel sein, die Speicherung der Daten eben nicht pauschal zu erlauben, sondern schon bei der Speicherung sehr hohe Hürden zu setzen. Die Verfassungsklagen müssen also aufrecht erhalten bleiben.

Bei den Web-Sperren ist in der Tat ein signifikanter Erfolg verzeichnet worden, zumindest bis auf weiteres. Denn die Sperrlisten sollen vom BKA für ein Jahr weder erstellt noch an die Provider weitergegeben werden. Vielmehr soll ein Jahr lang versucht werden, die betreffenden Seiten zu löschen. Das Gesetz wird aber wohl dennoch in Kraft treten, so dass die Sperren eben noch nicht vom Tisch sind. Inwiefern das problematisch sein kann, wird bei netzpolitik.org erörtert. Und die Zensurinfrastruktur ist erstmal geschaffen und kann jederzeit wieder aktiviert werden.
Trotzdem: Diese Wendung hin zum Löschen statt Sperren ist durchaus ein großer Erfolg der Kritiker und Bürgerrechtler. Vor allem gilt der Dank den Teilnehmern an Arbeitskreisen, Petitionen, Unterschriftsaktionen und Demos. Und nicht zuletzt der Piratenpartei. Die FDP konnte eigentlich nicht anders, als sich hier in Szene zu setzen. Vielleicht ist aber auch bei vielen in der CDU langsam die Einsicht gekommen, dass das Zugangserschwerungsgesetz untauglich und dilettantisch ist. Selbst Herr Schäuble hat sich dazu geäußert. Wir müssen aber auch hier dran bleiben.

Das BKA-Gesetz, gegen das ebenfalls eine Verfassungsklage ansteht, wurde demgegenüber nur leicht kosmetisch eingeschränkt. Verdeckte Online-Durchsuchungen sind weiterhin gesetzliches Mittel zur Strafverfolgung.

Insgesamt also eine Reihe von Kompromissen, deren praktische Implementierung und Wirkung erst abgewartet werden müssen. Bürgerrechtler sind weiterhin dringend erforderlich, denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Welche Punkte sonst noch auf der Agenda stehen sollten, hat heute der Chaos Computer Club überaus eindrucksvoll als Spickzettel digitaler Bürgerrechte publiziert.

Update: Erste Reaktionen und weitere Links zu den Einigungen:

Für besonders erwähnenswert finde ich die Tatsache, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern vom Tisch ist. Das hätte wirklich einen Dammbruch bedeutet.

Update 2: Der FoeBuD e.V. hat inzwischen eine Beurteilung der Ergebnisse veröffentlicht, die sich stark mit meinen Einschätzungen deckt. Auch der AK Vorrat hat reagiert und bezeichnet die Einigung als völlig unzureichend.

Rette Deine Freiheit

Als Nachfolger des “Du bist Terrorist!“-Videos hat Alexander Lehmann nun das Video “Rette Deine Freiheit” in Netz gestellt. Das Video nimmt vorrangig die von der Regierung eingeführten Internetsperren aufs Korn und befasst sich auch mit anderen Maßnahmen, die unsere “Freiheit erhalten” sollen. Es sollte erwähnt werden, dass die meist ironisch (oder anders gesagt: aus der Sicht der herrschenden Politik) gemachten Aussagen auf der Website “Rette Deine Freiheit” kommentiert sind. Siehe auch Artikel auf netzpolitik.org.

Hier das Video:

Quelle: Rette Deine Freiheit, auf YouTube

Fatalistisches Fazit am Ende: Also wähle CDU und RetteDeineFreiheit.de.

Demo "Freiheit statt Angst" 12.09.2009

Demo "Freiheit statt Angst" 12.09.2009 (AK Vorrat)

Gestern fand in Berlin die Großdemonstration “Freiheit statt Angst” gegen die ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft und gegen Kontrolle und Datenmissbrauch statt.  Zur Einstimmung hatte ich dazu bereits einen Videotrailer gezeigt.

Insgesamt nahmen ca. 25.000 Bürger an der  Demo teil, mit über 160 Organisationen aus Gesellschaft und Politik. Und endlich haben die Medien das Thema aufgegriffen und mehr als üblich davon berichtet (gerne noch objektiver). Ein voller Erfolg, wie ich meine. Bleibt zu hoffe, dass die Wähler in zwei Wochen ein Zeichen setzen und dass die Menschen und Medien nicht locker lassen.

Bezeichnend ist, dass schon im Vorfeld der Veranstaltung das Augenmerk auf die über 100 fest installierten Überwachungskameras entlang des Demonstrationsweges gerichtet wurde. Auch die Polizei hat die Demonstranten zusätzlich gefilmt, eine mittlerweile übliche Praxis. Der Staat hält es also für unabdingbar, Bürger, die ihre Grundrechte wahrnehmen, vorsorglich zu überwachen.

Die Tagesschau brachte in den 20-Uhr-Nachrichten folgenden Beitrag:

Quelle: ARD, Mitschnitt auf YouTube

[Update:] Mittlerweile ist ein Video erstellt worden, das den Auftakt zur Demo zusammenfasst:

Mehr Infos dazu:

Quelle Bild: AK Vorrat, Lizenz: CC-BY

Wie im Chaosradio Blog angekündigt, befasst sich eine neue Ausgabe von Chaosradio Express CRE135 mit dem Thema “Mut zur Freiheit”.

Tim Pritlove vom CCC diskutiert mit den Autoren Ilija Trojanow und Juli Zeh über den kritischen Zustand der Freiheit in Deutschland und über ihr neues Buch “Angriff auf die Freiheit” (siehe auch Amazon). Siehe auch mein Posting “Status Bürgerrechte“.

Ihr könnt die Sendung auch hier direkt im Flash-Player anhören:

Audio clip: Adobe Flash Player (version 9 or above) is required to play this audio clip. Download the latest version here. You also need to have JavaScript enabled in your browser.

Quelle: Chaosradio, Chaos Computer Club Berlin e.V.

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