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Tag-Archiv 'Vorratsdatenspeicherung'

Besonders die einschlägigen Politiker der CDU, allen voran Wolfgang Bosbach und der Bundesinnenminister, haben bereits kurz noch Urteilsverkündung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert, schnell eine neue Regelung einzuführen, da ansonsten Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden könnten und gar die Sicherheit des Landes gefährdet sei. Ha, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 2 Jahre lang wurden die Grundrechte der Bürger eklatant verletzt. Durch eine Regelung, die ursprünglich nur zur “Terrorbekämpfung” gedacht war, im Laufe der Zeit aber für alle möglichen Straftaten angewandt werden sollte (wenn das BVerfG nicht schon in Eilentscheiden eingeschritten hätte). Für einen 2 Jahre andauernden  Rechtsbruch dieser Qualität wäre jeder Bürger in den Knast gekommen. Doch die gleichen Politiker, die solche verfassungswidrigen Gesetze machen und wider besseren (Ge-)Wissens einführen, bleiben auf ihren Posten und gieren nach weiteren, schnell gemachten “Sicherheits”-Gesetzen. Unfassbar. Zumal die Aufklärung von Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung möglich war und weiterhin möglich ist, auch anhand gezielt eingesetzter Telekommunikationsüberwachung bei hinreichendem Verdacht.

Herr Bosbach, ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit! vom AK Vorrat. Oder greifen Sie zum Buch “Angriff auf die Freiheit“. Dort könne Sie Fakten erfahren und erkennen, welchen gefährlichen Unsinn Sie meiner Meinung nach vertreten. Und wenn Sie schon meinen, Straftaten durch allumfassende Bespitzelung aller Bürger aufklären zu müssen (das hatten wir schon zwei mal auf deutschem Boden in den letzten 75 Jahren!), dann weiten Sie die Maßnahmen doch umgehend auf andere Lebensbereiche aus!

Denn Kriminelle kommunizieren auch auf herkömmlichen Wegen wie der Briefpost. Also, Herr Bosbach, machen Sie ein Gesetz, das die Postdienstleister zwingt, Absender und Adressen aller deutschen Briefe und Pakete zu erfassen und zu speichern, inkl. Einwurfort der Sendung, Zeit, Name, Anschrift, etc. Denn wenn wir alle Nachrichten dieser Art voll erfassen, ließen sich ganz sicher mehr Straftaten aufklären, wie z.B. Erpressungen und Morddrohungen. Das bezweifelt niemand. Aber entspricht das dem Gedankengut, aus dem die Freiheitsrechte nach der Schreckensherrschaft 1945 abgeleitet wurden? Nein. Es führt auch nicht zu mehr Sicherheit, außer man meint, ein totalitärer Staat bringe Sicherheit (für alle).

Zweites Beispiel, Herr Bosbach: Straftaten aller Art werden auf deutschen Straßen geplant und auch ausgeführt (Trunkenheit, Fahrerflucht, Bankraub, Mord, Vergewaltigung, etc.). Also, nichts wie her mit einem Gesetz, welches die KFZ-Fahrten aller Bürger erfasst. An jeder Auf- und Ausfahrt aller Autobahnen und Bundesstraßen (fangen wir mal klein an) werden Kameras installiert, welche die Kennzeichen aller KFZ erfasst, die zu einer bestimmten Zeit auf Straße Nr. X fahren. Erfasst werden durch Kameras oder implantierte RFID-Chips auch die Gesichter und Namen aller Insassen. Wir dürfen keinen rechtsfreien Raum Straßenverkehr dulden, oder? Auch könnten wir die Erfassung auf Fußgänger ausweiten mit Kameras an jeder Haustür, aber wir wollen ja nicht übertreiben. Oder wo liegt die Grenze, Herr Bosbach?

Erst wenn die Überwachung unserer normalen Post und aller KFZ-Bewegungen installiert ist, Herr Bosbach, dann kommen Sie wieder und argumentieren Sie, dass Sie auch meine Telekommunikationsdaten speichern müssen. Vorher halten Sie sich bitte fern von meinen Rechten!

Nachträge:
1) netzpolitik.org hat auf eine ZDF-Sendung “Schluss mit Vorratsdatenspeicherung” hingewiesen, in der am 04.03 über das Urteil diskutiert wurde, u.a. mit Wolfgang Bosbach. Leider war die Sendung viel zu kurz und zu ausschweifend. Die Probleme der Vorratsdatenspeicherung wurden nur wenig angesprochen. Viele Argumente von Herrn Bosbach hätte man recht einfach entkräften können, wie z.B. der Hinweis, dass der Staat doch weniger über uns wisse als z.B. Google. Die Nutzung von Google (wie auch aller anderen Angebote der Privatwirtschaft) ist freiwillig und der Staat hat nun mal das Gewaltmonopol. Google wird niemals vor meiner Tür auftauchen und mein Haus durchsuchen wollen, weil z.B. meine IP-Adresse angeblich mit einer Straftat zu tun hatte, aber der Staat kann es ohne große Hürde. Darum sind Daten in der Hand des Staates viel gefährlicher. Unsere Geschichte ist doch das beste Beispiel.

2) Ein Radiobeitrag von Deutschlandradio befasste sich am 05.03 mit dem Thema unter dem Titel Datenspuren im Internet – Was schützt uns vor Mißbrauch?. Siehe Audio-Player unten.

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Quelle Audio-Stream: Deutschlandradio

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit über 2 Jahren geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und die entsprechenden Artikel des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für nichtig erklärt. Siehe Pressemitteilung des BVerfG, aus der ich im folgenden zitiere:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. [...] Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Damit haben die Beschwerdeführer, u.a. auch der von mir und ca. 34.000 weiteren Bürgern bevollmächtigte Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einen wichtigen Sieg errungen. Der Aufwand hat sich also für uns alle gelohnt, die das Grundgesetz (GG) gegen ausufernde Überwachungsphantasien unserer regierenden Politiker schützen wollen.

Trotzdem ist das Urteil mit gemischten Gefühlen zu sehen und keineswegs Grund zum Ausruhen, da eine Speicherung der Kommunikationsdaten von 82 Mio. Bürgern auf Vorrat nicht schlechthin unvereinbar mit unserem Grundgesetz (Art. 10) sei, wie das BVerfG anführt:

Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar.

Das BVerfG macht in der Urteilsbegründung recht detaillierte Auflagen, wie eine dem Grundgesetz entsprechende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung aussehen könnte. Soll soll “die vorgesehene Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht” werden. Dann könne selbst bei Speicherung für 6 Monate noch nicht von Totalerfassung die Rede sein. Gleichzeitig macht das BVerfG aber klar, dass weitere Datensammlungen des Staates (die nicht weiter genannt werden, aber z.B. ELENA betreffen könnten) damit kritischer zu bewerten sind, da eine Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten eine Ausnahme sein soll:

Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese eine Ausnahme bleibt.

Sprich: Wenn der Staat z.B. eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einführen wollte, die so weit gehen würde, wie das BVerfG eben noch duldet, dann wird es eng mit anderen Überwachungs- und Erfassungsmaßnahmen. Wollen wir hoffen, dass das BVerfG das ernst meint. Das BVerfG nennt Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Regelung zur Vorratsdatenspeicherung:

Angesichts des besonderen Gewichts einer vorsorglichen Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung ist diese nur dann mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar, wenn ihre Ausgestaltung besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Es bedarf insoweit hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.

Mich wundert ein wenig, dass das BVerfG nur den Schutzbereich des Art. 10  (Fernmeldegeheimnis) erwähnt. Gibt es nicht auch andere Artikel im GG, die zu beachten sind? Was ist mit dem neu geschaffenen Grundrecht “auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”?

Aus den unten aufgeführten Quellen kann man weitere Infos zum Urteil und zur Tragweite der Entscheidung erlangen. Besonders sei hier auf einen Artikel in den NachDenkSeiten verwiesen, der sich recht detailliert mit dem Urteil beschäftigt und dem Gericht verfassungsrechtlichen Opportunismus vorwirft, ich zitiere:

[...] Das Kuschen des Bundesverfassungsgerichts vor dem Europäischen Recht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg belegt, dass Karlsruhe das Grundgesetz nicht offensiv gegenüber der europäischen Ebene verteidigt, sondern sich europäischen Vorgaben kritiklos anpasst und nur noch innerstaatlich versucht, das Grundgesetz zu retten – was davon nach der Vorgabe aus Brüssel oder Luxemburg eben noch zu retten ist. [...]

In der Tat sind dem Gesetzgeber zwar hohe Auflagen gemacht worden, aber ein umfassender Schutz unserer Grundrechte sieht anders aus. Wir müssen also dran bleiben. Vor allem die Assimilierung und Aushöhlung unserer Rechte auf europäischer Ebene muss gestoppt werden.

Weitere Infos zum Urteil und der Debatte nach dem Urteil:

ak-vorrat-banner_15-12-2009Gestern fand die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Ich habe in diesem Blog schon des öfteren über das entsprechende Gesetz und dessen Auswirkungen berichtet. Da ich streng gegen das Gesetz bin, habe ich mich – wie fast 35.000 andere Bürger auch – an der Sammelbeschwerde vom AK Vorrat beteiligt. Denn das Gesetz verstößt massiv gegen unsere im Grundgesetz verankerten Rechte und bedroht Freiheit und Demokratie durch Einführung totalitärer Methoden.

Über die Linkliste weiter unten kann man sich detailliert über den Verhandlungsverlauf informieren. Interessant finde ich vor allem, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur schwere Bedenken gegen den Zugriff auf die Daten, sondern nun auch gegen die Speicherung an sich angemeldet hat. Denn bislang wurde nur der Zugriff eingeschränkt. Eine Kernfrage ist in der Tat, wohin das am Ende führen kann und welche Daten vom Bürger demnächst noch erfasst werden sollen. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne unserer Verfassung urteilen wird und das Gesetz vollständig kippt. Eine Datenerfassung (also nicht nur der Zugriff) ausschließlich bei hinreichendem Verdacht wäre die einzig tolerierbare Alternative.

Eine Ausnahmeregelung für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Ärzte oder Journalisten lehne ich übrigens ab: Wieso soll das Erfassen meiner kompletten elektronischen Kommunikation davon abhängen, welchen Beruf ich ausübe? Werden sich dann bald alle potentiellen Straftäter und Terroristen einen Journalisten- oder Anwalts-Ausweis zulegen, um dem Überwachungsnetz zu entgehen?

Weitere Infos dazu:

Quelle Bild: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Immer wieder gerne lege ich die Finger in die Wunde der politischen Meinungsmache in den Medien. Die Rheinische Post (RP), immer noch meine lokale Zeitung auf Papier, ist in dieser Hinsicht schon länger auffällig. Nachdem gestern die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zur Innenpolitik bekannt wurden, schreibt heute die RP auf der Politik-Seite A4 zu den geklärten Punkten der Verhandlungen:

[...] Speicherung von Telefondaten nur bei schwerer Gefahrenlage [...]

Entweder ist das eine bewusste Irreführung der traditionellen Zeitungsleser oder das Ergebnis schlechter Recherche bzw. Unkenntnis in der Sache. Denn die Daten werden auch weiterhin munter gespeichert (und nicht nur die Telefondaten!). Nur die Auswertung soll bei “schwerwiegende Gefahrensituationen” erfolgen, was auch immer dies bedeutet und sicherlich schnell an die Gegebenheiten angepasst werden kann.

In der Online-Version der RP (Reiter 9) findet man hingegen die korrekten Fakten:

[...] Vorratsdatenspeicherung: Hier soll die Nutzung der Daten künftig nur bei schwerwiegenden Gefahrensituationen möglich sein. [...]

Wenn man mal Absicht unterstellt, erkannt man, dass die Leser der Printausgabe mit Halbwahrheiten gefüttert werden. Diese Leser, die sich vielleicht überwiegend aus der Zeitung informieren, sind eher die Wähler der großen Volksparteien. Wer sich online informiert, zumeist Jüngere und Gebildete, den kann man nicht so schnell manipulieren. Denn im Netz herrscht noch Meinungsvielfalt. In jedem besseren Blog oder Forum kann man die Fakten erfahren. Nur bei der RP mit mehr als 1 Mio. Lesern nicht? Selbst die Tagesschau, um nur ein Beispiel zu nennen, hat sich an die Fakten gehalten.

Vielleicht leidet die Printversion der RP jedoch nur an schlechtem Journalismus. Einer der heutigen Autoren war jedenfalls auch bei den Web-Sperren sehr nachlässig bei der Berichterstattung. Wie Studien zeigen, sind Journalisten leider immer häufiger Sprachrohre reiner PR anstatt auf eigene Recherchen zu setzen.

Gestern Abend hat es bei den Koalitionsverhandlungen eine unerwartet zügige Einigung zwischen CDU/CSU und FDP gegeben hinsichtlich der offenen Fragen beim Thema Innenpolitik. Streitpunkt waren vor allem die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz und die Web-Sperren gegen Kinderpornografie. Leider – aber auch wie zu erwarten war – sind diese Überwachungsgesetze nur mäßig eingeschränkt worden. Um es gleich zu sagen: Was uns von den designierten Koalitionspartnern als großer Sieg der Bürgerrechte verkauft wird, ist zum größten Teil eine Mogelpackung.

Bei der Vorratsdatenspeicherung ist nämlich so gut wie gar nichts geändert worden. Es soll weiter verdachtslos für 6 Monate protokolliert werden, mit wem ich wann und wo telefoniert habe, wem ich wann und wo eine Email oder SMS geschrieben oder empfangen habe und welche IP-Adresse ich beim Surfen im Internet verwendet habe. Lediglich die Auswertung dieser Daten soll auf schwere Gefahrensituationen begrenzt werden, zumindest bis das BVerfG in der Sache endgültig entscheidet. Man muss sich bewusst machen: Das BVerfG hat diese Einschränkung jedoch schon im März 2008 verkündet. Was da nun verbessert worden sein soll, erschließt sich mir nicht. Es wird also munter weiter gespeichert. Es muss aber das Ziel sein, die Speicherung der Daten eben nicht pauschal zu erlauben, sondern schon bei der Speicherung sehr hohe Hürden zu setzen. Die Verfassungsklagen müssen also aufrecht erhalten bleiben.

Bei den Web-Sperren ist in der Tat ein signifikanter Erfolg verzeichnet worden, zumindest bis auf weiteres. Denn die Sperrlisten sollen vom BKA für ein Jahr weder erstellt noch an die Provider weitergegeben werden. Vielmehr soll ein Jahr lang versucht werden, die betreffenden Seiten zu löschen. Das Gesetz wird aber wohl dennoch in Kraft treten, so dass die Sperren eben noch nicht vom Tisch sind. Inwiefern das problematisch sein kann, wird bei netzpolitik.org erörtert. Und die Zensurinfrastruktur ist erstmal geschaffen und kann jederzeit wieder aktiviert werden.
Trotzdem: Diese Wendung hin zum Löschen statt Sperren ist durchaus ein großer Erfolg der Kritiker und Bürgerrechtler. Vor allem gilt der Dank den Teilnehmern an Arbeitskreisen, Petitionen, Unterschriftsaktionen und Demos. Und nicht zuletzt der Piratenpartei. Die FDP konnte eigentlich nicht anders, als sich hier in Szene zu setzen. Vielleicht ist aber auch bei vielen in der CDU langsam die Einsicht gekommen, dass das Zugangserschwerungsgesetz untauglich und dilettantisch ist. Selbst Herr Schäuble hat sich dazu geäußert. Wir müssen aber auch hier dran bleiben.

Das BKA-Gesetz, gegen das ebenfalls eine Verfassungsklage ansteht, wurde demgegenüber nur leicht kosmetisch eingeschränkt. Verdeckte Online-Durchsuchungen sind weiterhin gesetzliches Mittel zur Strafverfolgung.

Insgesamt also eine Reihe von Kompromissen, deren praktische Implementierung und Wirkung erst abgewartet werden müssen. Bürgerrechtler sind weiterhin dringend erforderlich, denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Welche Punkte sonst noch auf der Agenda stehen sollten, hat heute der Chaos Computer Club überaus eindrucksvoll als Spickzettel digitaler Bürgerrechte publiziert.

Update: Erste Reaktionen und weitere Links zu den Einigungen:

Für besonders erwähnenswert finde ich die Tatsache, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern vom Tisch ist. Das hätte wirklich einen Dammbruch bedeutet.

Update 2: Der FoeBuD e.V. hat inzwischen eine Beurteilung der Ergebnisse veröffentlicht, die sich stark mit meinen Einschätzungen deckt. Auch der AK Vorrat hat reagiert und bezeichnet die Einigung als völlig unzureichend.

Gerhart Baum, einer der wichtigsten Verfechter unserer Freiheit und Grundrechte, war gestern zu Gast beim Computerclub 2 (CCZwei) und hat über den kritischen Zustand unserer Freiheit und über sein neues Buch “Rettet die Grundrechte! Bürgerfreiheit contra Sicherheitswahn” gesprochen. Den Podcast kann man entweder direkt beim CCZwei anhören oder im Player unten.

Herr Baum gibt in knappen 30 Minuten einen hervorragenden Statusbericht über den staatlichen und nichtstaatlichen Überwachungswahn und über die Einschränkung unserer Bürgerrechte durch skandalöse Sicherheitsgesetze ab. Neben Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Bundeswehr im Innern, BKA-Gesetz und Datenschutz kommt auch eine eindeutige Kritik am Leyenschen Zensurgesetz und am Drang, das Internet zu kontrollieren, zum Ausdruck. Gerhart Baum ruft die Bürger auf, sich diesen Tendenzen zu widersetzen. Am Ende wird sogar die Piratenpartei ins Rampenlicht gerückt und gelobt.

Ein klein wenig unterschätzt jedoch auch Herr Baum die Piratenpartei (vielleicht sogar absichtlich, um der FDP Stimmen zu bewahren ?), wenn er sagt, dass sie nur das Thema Internetfreiheit hätte. Fast alle Punkte, die Herr Baum als besorgniserregend genannt hat, sind durch die Ziele und durch das Wahlprogramm der Piratenpartei abgedeckt. Bei den Themen Datenschutz, Bewahrung des Grundgesetzes, Privatsphäre, Überwachung, Gewaltenteilung und transparenter Staat gehen die Ziele weit über das Internet hinaus !

Fakt ist eher, dass Gerhart Baum bei der Piratenpartei besser aufgehoben wäre als bei der FDP, bei der er ein recht einsamer Rufer in der Wüste geworden ist.

Eine Diskussion über den Podcast findet man im CCZwei-Forum.

Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

Quelle: Computerclub 2 – Audiosendung 184

Du bist Terrorist!

Ich hatte die Kampagne “Du bist Terrorist!” bereits einmal erwähnt, möchte das sehr sehenswerte Video aber nun direkt hier im Blog vorstellen. Die Kampagne thematisiert aktuelle staatliche Überwachungsmaßnahmen wie z.B. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Online-Durchsuchung, biometrische Pässe und Videoüberwachung. Denn auch Du bist Terrorist!

Quelle: http://www.dubistterrorist.de, auf YouTube.

Wie im Chaosradio Blog angekündigt, befasst sich die aktuelle Ausgabe von Chaosradio Express CRE129 mit dem Thema “Globales Dorf – Rechtsfreier Raum?“.

Tim Pritlove vom CCC und Rechtsanwalt Udo Vetter vom law blog erklären auf beeindruckende Weise, dass die Aussage, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, eine Legende ist. Sehr schön sind – in der zweiten Hälfte des Podcasts – die Ausführungen zum zunehmenden Überwachungs- und Regulierungswahn, zu den Beweggründen der Politik und der aufkeimenden Netzbewegung. Ich habe selten einen so informativen, mir aus der Seele sprechenden Beitrag zu den Freiheitsrechten (nicht nur im Netz) und deren zunehmenden Einschränkung gehört.

Gerne könnt ihr die Sendung hier direkt im Flash-Player anhören:

Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

Quelle: Chaosradio, Chaos Computer Club Berlin e.V.


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Heute morgen erschien in meiner Tageszeitung, der Rheinischen Post (RP), ein Artikel zu den Zielen der Piratenpartei. Leider ist man es ja von der RP gewohnt, bei politischen Ansichten sehr nah an der CDU und damit wenig unabhängig zu sein. Und auch in diesem Artikel vermisse ich eine halbwegs fundierte journalistische Auseinandersetzung mit dem Thema.

In dem RP-Artikel wird recht kurz eine neue politische Partei vorgestellt; die Ziele werden dann jedoch auf ein einziges reduziert, nämlich das kostenlose Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte aus dem Internet. Dass die Piratenpartei vor allem für den Schutz der Bürgerrechte und den Erhalt der Freiheit im Netz mit all seinen Facetten einsteht, das wird nicht oder nur am Rande erwähnt. Die Ziele gehen weit über kostenlose Downloads hinaus. Stattdessen pickt man sich gerade das Ziel heraus, das zweifelsohne am meisten mit geltendem Recht und den etablierten Lobbygruppen kollidiert. Die Piratenpartei wird in die Ecke der Rechtsverletzung gedrängt. Na gut, zumindest am Ende des Artikels wird geschildert, dass die Piraten in Sachen Urheberrechte durchaus prominente Unterstützung unter den Experten haben. Alles in allem also ein Artikel, der wenig über die Ziele der Piraten aussagt.

Wollen wir uns doch mal wirklich mit den Zielen der Piratenpartei bzw. dem damit verbundenen Parteiprogramm beschäftigen. Mögen diese Ziele auf den ersten Blick zwar vornehmlich auf das Internet bezogen sein, wird man bei genauerer Betrachtung feststellen, dass viele Themen übergreifend sind und unser alltägliches Leben und den Fortschritt einer modernen Wissensgesellschaft betreffen. Im folgenden möchte ich meine persönliche Sichtweise der Kernpunkte wiedergeben, die sich zumeist mit den Ansichten der Partei decken, wie ich meine.

Fangen wir mit dem oben erwähnten Urheberrecht an. Hier geht es darum, dass wir das geltende Modell der Rechteverwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Musik, Filme, Kunst, Literatur, etc.) an die neuen gesellschaftlichen Umstände anpassen, die aus dem grenzenlosen Internet und der politisch gewollten Globalisierung entstanden sind. Die regierende Politik möchte genau das Gegenteil, nämlich das Recht immer mehr an ein altes Geschäfts- und Vergütungsmodell anpassen, welches die Menschen aber so nicht mehr verstehen und annehmen. Getrieben oder gar unterwandert wird die Politik dabei durch die verschiedenen Lobbygruppen der Medien-Industrie. Abmahnungen und Strafen, z.B. bei Musikdownloads, zeigen doch, dass hier etwas nicht mehr stimmt. Statt also zunehmend die Massen zu kriminalisieren und mit Repressalien zu drohen, sollte man das Urheberrecht überdenken. Wie das im einzelnen aussehen sollte, ob z.B. durch eine Kulturflatrate oder durch eine völlige und kostenlose Freigabe, zumindest im privaten Gebrauch, darüber ließe sich konstruktiv streiten. Am Ende müssen aber die Interessen der Verbraucher und Künstler viel stärker beachtet werden.

Die Piratenpartei beschäftigt sich vor allem mit Bürgerrechten, Datenschutz und Informationeller Selbstbestimmung. Gerade in Bezug auf Urheberrechte und Web-Sperren zeigt sich, dass die Aussagen vieler Politiker, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, völliger Unsinn sind. Recht und Gesetz gelten auch im Netz, werden sogar dort oft repressiver durchgesetzt als im “realen Leben”, wie bei Telepolis schön zu lesen ist. Das liegt hauptsächlich daran, dass nicht nur massenhafte Rechtsverletzungen einfacher über ein globales Medium möglich sind, sondern auch deren Verfolgung mittels flächendeckender oder gezielter Überwachung und Kontrolle der Bürger. Auch dafür brauchen wir eine Piratenpartei, denn das Internet soll kein bürgerrechtsfreier Raum werden.

Eine bundesweite Suche nach illegalen Downloads im Netz wäre heute schon aufgrund der vielen neuen Gesetze (Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, etc.) theoretisch und praktisch machbar. Das wäre vergleichbar mit der flächendeckenden Installation und Auswertung von Überwachungskameras in jeder Wohnung, auf jedem Schulhof und in jeder Kneipe. Nur würde das einen Sturm der Entrüstung nach sich ziehen. Im Netz allerdings sind solche Maßnahmen vom Gesetzgeber vorgesehen und werden schon gegen die Bürger eingesetzt. Die Entrüstung hält sich dabei aber in Grenzen. Und dabei hat z.B. die Vorratsdatenspeicherung massive Auswirkungen auch im realen Leben, siehe “Vorratsdatenspeicherung bringt nahezu lückenlose räumliche Überwachung“. Dass der Staat die Einschränkung der Grundrechte billigend in Kauf nimmt, ist erschreckend und zeigte jüngst eine Grundsatzdebatte im Bundestag. Die Piratenpartei unterstützt viele Aktionen, wie z.B. Demos, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen.

Beim Thema Patentwesen wollen die Piraten vor allem Softwarepatente verhindern, die ein starkes Hemmnis für Innovationen in der Informationstechnologie sind. Am Beispiel der aktuellen Diskussion um die Aufnahme eines Audio- und Videocodecs in den HTML-5-Standard zeigt sich, dass patentierte und lizenzierte Verfahren Innovationen und offene Standards verhindern. Patente und Lizenzgebühren spielen aber auch eine besondere gesellschaftliche Rolle in Medizin, Pharmazie und Landwirtschaft. Sie begünstigen Monopole und geschlossene Märkte und verhindern einen Fortschritt, an dem alle teilhaben könnten und sollten.

Nicht zuletzt widmet sich die Piratenpartei den Themen Open Access und Transparenz. Bei Open Access geht es darum, den Bürgern freien Zugriff auf allgemeine und wissenschaftliche Informationen im Internet zu gewähren. Beispiel: Im wissenschaftlichen Bereich sollte es Pflicht werden, die mit öffentlichen Geldern geförderten Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das ist heute durchaus nicht üblich. Denn wieso soll der Einzelne nicht die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung begutachten oder sogar nutzen können, die er selbst über Steuern finanziert hat ? Nutzungsrechte über freie Lizenzen, ähnlich dem Open-Source-Modell, sollten eingeräumt werden.

Das Programm der Piraten geht auf noch mehr Punkte ein, die ich hier nicht alle wiedergeben möchte. Wie man sieht, ist das Programm der Piraten also alles andere als auf freien Download von Musik beschränkt, wie uns die Mainstream-Presse weismachen will. Vielleicht werden sich die etablierten Parteien noch wünschen, die Netzgemeinschaft wäre politikverdrossen. Der Wahlkampf im Netz hat begonnen.

Nachtrag:

Am Wochenende tagte die Piratenpartei, um das Programm und den (Enter-)Kurs für die Bundestagswahl abzustimmen. Siehe Berichte dazu hei Heise, Spiegel Netzwelt und Tagesschau.

Nachtrag 2 (07. Juli 2009):

Eine schöne Zusammenfassung des beschlossenen Fahrplans der Piraten gibt es bei Heise.

Das BVerfG hat heute über den Eilantrag entschieden, der Ende 2007 zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht wurde. Danach wurden Teile des beschlossenen Gesetzes außer Kraft gesetzt. Die Datenspeicherung an sich sei nach derzeitiger Sachlage vorläufig nicht zu beanstanden. Jedoch wurden die Bedingungen für den Abruf und die Nutzung der Daten stark eingeschränkt. So soll auf die Vorratsdaten nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden dürfen, wobei man diesbezüglich dem kürzlichen Urteil zur Online-Durchsuchung folgt. Der im Gesetz vorgesehene Zugriff wegen leichter und “per Telekommunikation begangener” Straftaten wurde verboten. Insofern kann hier von einem Teilerfolg für die Beschwerdeführer gesprochen werden.

Zitat aus der Pressemitteilung:

[...] Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).[...]

Leider ist das Speichern der Daten also derzeit nicht verboten worden. Man muss auf jeden Fall noch das eigentliche Urteil abwarten. Es steht zu befürchten, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett gekippt, sondern nur stark eingeschränkt wird. Knackpunkt wird sein, ob und wie weit noch das eigentliche verdachtslose Erfassen und Speichern der Telekommunikationsverbindungsdaten eingeschränkt wird. Eine alleinige Einschränkung der Nutzung der Daten wäre sicherlich nicht als der ganz große Erfolg zu bewerten. Denn der Grundsatz eines guten Datenschutzes – auch und vor allem im Sinne der Freiheitsrechte – ist und bleibt die Datenvermeidung.

Meldungen und Meinungen dazu:

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