Nach der Ende 2007 eingereichten Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung sind nun alle insgesamt 34.443 Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben worden. Die Chancen stehen gut, dass die Vorratsdatenspeicherung gekippt wird, allein schon aufgrund des im letzten Urteil des BVerfG neu geschaffenen Grundrechts auf "digitale Intimsphäre".
Meldungen:
- AK Vorrat mit Bildern von den Akten
- Heise
- netzpolitik.org
Pingback: 34.443 Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung » Beitrag » SaarBreaker
Pingback: Krüdewagen Blog » Blog Archiv » CDU/FDP: Überwachungsgesetze werden nur mäßig eingeschränkt
Pingback: Krüdewagen Blog » Blog Archiv » Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt